Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 1
- Article
- Oberrabbiner Michael Scheuer als Kritiker seiner Zeit
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 73 (sequence 2)
- Language
- German
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tief war als im benachbarten Frankfurt und ein gegenseitiger Verkehr sich leichter entwickeln konnte, obwohl er von der Geistlichkeit aller Bekenntnisse nicht gerne gesehen wurde. Bei Beurteilung des religiös-sittlichen Zustandes der Mannheimer Judenschaft im 18. Jahrhundert darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß in der damaligen Residenz der prunkliebenden und vergnügungssüchtigen pfälzischen Kurfürsten die Bevölkerung keineswegs so schlicht und anspruchslos lebte, wie vielfach vermutet wird. Das von höchster Stelle ausgehende Beispiel wirkte auf das Bürgertum und stärkte den an und für sich im Charakter des Pfälzers begründeten Hang, das Leben von der heiteren Seite zu nehmen. Daß diese Leichtlebigkeit jederzeit auch auf den jüdischen Bevölkerungsteil übergriff, ist wohl bedauerlich, aber begreiflich. Alle Vorbeugungsmaßnahmen und Strafandrohungen der Rabbiner und Gemeindevorsteher konnten nicht verhüten, daß sich ein Teil der Jugend immer wieder in dieses weltliche Treiben stürzte. 1753 lief um die Osterzeit beim Kurfürsten Beschwerde ein, weil auf dem Tanzboden der Witwe des Tanzmeisters Leser Elkan Christen und Juden vom Nachmittag bis in die späte Nacht, sogar während der heiligen Fastenzeit, eine solche Ausgelassenheit verübten, daß die Nachbarschaft sich höchstens daran ärgerte3). 1766 wurden verschiedene Judensöhne und Judentöchter von den Judenschaftsvorstehern wegen begangener „Exzesse" mit Geldstrafen belegt*). Wer die Rechtssprache jener Zeit kennt, weiß, daß diese Exzesse ähnlicher Art wie der bereits geschilderte gewesen sein werden. Um ein Gegenbeispiel für die Putzsucht der Mannheimer Judenfrauen um 1800 anzuführen, hätte Michael Scheuer nicht nötig gehabt, auf die spanischen Jüdinnen zurückzugreifen. Er hätte auf die Mannheimer Kleider- Ordnung von 1717 hinweisen können, durch welche u. a. „denen Judenfraaen und Töchtern das kostbare Gold- und 3) Rats-Protokolle (= R. P.) 1753, S. 445 **) R.P. 1766, S. 661. Silbertragen verboten sein soll"5). Er hätte auch darauf aufmerksam machen können, daß seit 1748 von jeder Jüdin, die Gold und Silber an Reifröcken und Mantillen zu tragen wünschte, eine jährliche Abgabe von 3fl. an den Landes-Fundus zu zahlen war6), und daß die Gesamtjudenschaft jährlich eine Rekognition von 50 fl. an dieselbe Stelle abführte, damit die Frauen auf ihren Hauben Gold- und Silberspitzen tragen durften. Als 1766 die Gemeinde dermaßen mit Abgaben belastet war, daß sie hierfür kein Geld aufbringen konnte, erbot sie sich zur Zahlung von 25 fl. für diesen Zweck. Dieser Betrag sollte aber, wie die Landes-Fundikommission entschied, nur für das Tragen von mit Gold- und Silbersachen sowie ebensolchen Borten besetzten Hauben gelten. Für die Verzierung der Kleider mit Gold und Silber waren in jedem Einzelfalle 3 fl. jährlich zu entrichten7). Ob wohl auch damals der Kleiderluxus der Frauen die Männer in der Ausübung der Wohltätigkeit hemmte? Belege lassen sich hierfür nicht erbringen, aber sicher erhoben sich auch im 18. Jahrhundert — wie zu allen Zeiten — Stimmen, die ein Nachlassen der werktätigen Liebe beklagten. Vom damaligen sozialen Empfinden nur ein kleines, aber ungemein bezeichnendes Beispiel: 1765 erklärte die 71 jährige Witwe des 1731 verstorbenen Klausrabbiners Hillel Minz 8), der auch kurze Zeit als Stadt- und Landrabbiner gewirkt hatte, von dem Mannheimer Stadtrate über ihre Vermögensverhältnisse befragt, sie lebe von Almosen und stricke für Christen und Juden9). Diese Aussage erfüllt unser heutiges, sozialer eingestelltes Geschlecht sicherlich nicht mit Hochachtung und Verehrung für die gute alte Zeit! Die tiefreligiöse Gesinnung, die vor dem Auftreten der Aufklärer alle beherrscht haben soll, konnte nicht verhindern, daß während des 18. Jahrhunderts die Zahl der unehelichen Geburten und anderer Sittlichkeitsvergehen in der etwa 200 Familien s) R.P. 1717, S. 495. 6) R.P. 1765, SS. 632, 1515, 1516. 7) R.P. 1766, SS. 164 u. 652. 8) Siehe Löwenstein, Geschichte der Juden in der Kurpfalz, SS. 139 u. 193. 9) R.P. 1765, S. 1280. 73