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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 1 · p. Seite 59

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 1
Article
Neue Funde zur ältesten Geschichte der portugiesischen Juden in Hamburg
Date
1931-01-01
Page
Seite 59 (sequence 2)
Language
German
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Alfonso Cassuto. Neue Funde zur ältesten Geschichte der portugiesischen Juden in Hamburg giesischer Seite dem Senat vorgeschlagenen Niederlassungskontrakte zeigen uns nun, daß wir es hier nicht mit einer Gesellschaft von Flüchtlingen zu tun haben, die sich erst kurze Zeit in Hamburg, aufhielten, sondern es tritt uns eine bereits wohlgefügte Gemeinde (man könnte fast sagen eine Familie, da sämtliche Gemeindemitglieder untereinander verwandt oder verschwägert waren) entgegen (man beachte in den Kontraktvorschlägen: die Nation xa), die vom Senat die offizielle Anerkennung der Einrichtungen erlangen wollte, die wahrscheinlich im Geheimen seit langem bestanden hatten, aber den Bürgern vorher nicht bekannt geworden waren. Der erste bis jetzt bekanntgewordene Kontraktvorschlag der portugiesischen Nation lautet wie folgt2): Die Portegisische Nation erbeudt sich dem Rhadt vor Schuz, schirm und andere Commoditeten zugeben anstadt des Schosses.....N. N. Marek Hierneben Zoll, Accise, Türkensteuer, Zulage, Grabengelder, den Niederlenderen gleich. Dagegen begeret die Nation, ir die Freyheit zugeben welche Jene in Hollantt gegonnet wirdt, das man nemblich de Sachen die Religion betreffendt, sie gewehren lasse, wie sie soliches kegen Gott zu verandwordten verhoffen3) unde deshalb wird er sie nicht inquiriren, noch jemandts vnter inen molestiren, dan die Nation sich verpflichtet, auch fernere, wie vor diesem stille und eingezogen zu verhalten, und mit niemandt aus Religions- Sachen zu disputieren, ungleichen niemandt derjenigen, welche sich zu unserer Religion bekennen oder bekennen wollen, zu hindern, viel weiniger jemandts der Unsern zu ihrer Religion zu verleiten. Ebenmäßig begehrt die Nation, wenn jemandts der Ingen sterben würde, welchen sie an andern Ordteren begraben lassen wollten4), das sie dann denselben mit Erlaubnus des worthaltenden Bürgermeistern frey wegfhüren möchten der H. Bürgermeister soliches auch zu verwigern nicht befugdt sein solte. Ein anscheinend hierzu nicht gehöriges Bruchstück eines Kontrakts, aber von derselben Hand geschrieben, lasse ich des geringen Interesses wegen fort. Die Antwort auf diesen (?) Kontraktvorschlag lautet: In der Portegyschen sache wert für guet angesehen Wo ferne de Portegysser sich alss kauffleuthe eingetzogen auch ohne ergernisse Vnd lesterung dess Namens Gottes sich vorhalten, Auch Ihrer öffentlichen Zusammenkumpst5) begeben wollen, dass sich alss den alhier ferner gelithen werden, Man soll aber keinen gewissen Contract auff etzliche Jahre mit Ihnen auffrichten, Sollen auch wegen der Residentz kein geldt, weil solches dem gemeinen gute ein geringes tragen mach, betzalen, sondern alleine geboerlichen Zollen Vnd andern verpflichten anderen fremdden kauffleute gleich, dar sie aber mit diesser meinung nicht friedtlich so begeret man dass ein Erbar Radt die 60 Burgere so zu anderen Sachen auch geordnet sein, mit zu sich ziehn, Vnd nebenst denselben einer gewissen meinung wass zu dem gemeinen besten Vnd sonderlich Gottess ehren welche furnemblich in acht zu nehmen, gereichen möge, sich voreinigen Vnd vorgleichen möge. Auf die intolerante Antwort der Bürgerschaft erfolgte von Seiten der portugiesischen Nation wahrscheinlich das Folgende als neuer Vorschlag*): Endtlich ist auch verglichen undt bestendiglich verabredet, wan von der Nation jemandt hinfüro seine Kinder alhir in der Stadt zur christlichen Tauff nicht wirdt pringen, die eheliche Zusammengebung und Copulation auch nicht durch unsere prediger alhir öffendtlich verrichten, undt seine 59

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