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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 1 · p. Seite 39

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 1
Article
Die Regensburger Judenstadt
Date
1931-01-01
Page
Seite 39 (sequence 22)
Language
German
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Sara Schiffmann. Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges der Form eines Halbmondes gekrümmten Hut (Cornutum pileum) wieder tragen sollen, welche Vorschrift auch für Regensburg Geltung hatte. Lange vor Erlaß solcher Verordnungen wird schon die Abschließung unserer Judenstadt durch Mauern und Tore vollzogen worden sein, die somit ins 12. Jahrhundert zu setzen ist, als mit den Kreuzzügen die Verfolgungen begonnen hatten. Heinrichs IV, Verhalten zu den Juden zur Zeit Unserer Untersuchung liegen vor allem die drei hebräischen Berichte über die Judenverfolgungen während des ersten Kreuzzuges in der Ausgabe von Neubauer-Stern zugrunde1)- Sie sind von Breßlau in der Einleitung kritisch behandelt worden2), allerdings auf Grund der unzureichenden deutschen Uebersetzung von Baer, die ihn, wie Porges und Elbogen zeigten, zu Irrtümern verleitet hat. Breßlau kommt zu folgenden Ergebnissen: Quelle I, deren Anfang fehlt, ist von Salomo bar Simson3) 1140 niedergeschrieben worden. Als Beweis dient der Satz Seite 21, 14f.*), der, „wie es scheint, an die unrichtige Stelle geraten ist", ferner die Annahme, daß der genannte Redaktor „eine oder mehrere schriftliche Quellen vor sich hatte, die er nach ihm in Mainz x) Hebräische Berichte über die Judenverfolgungen während der Kreuzzüge, hrsg. von A. Neubauer und M. Stern, ins Deutsche übers, v. S. Baer, Berlin 1892. 2) Nächst Aronius in seinen Regesten ist Breßlau der erste, der alle drei Quellen eingehend geprüft hat. Graetz, Geschichte der Juden, Bd. 6, Note 5, bespricht nur den Bericht des Elieser ben Nathan nach Jellineks Abdruck 1854 und bemüht sich ohne Grund, ihn dem bekannten Gelehrten dieses Namens abzusprechen. 3) Im gedruckten Text Salomo bar Simeon; Professor Dr. Elbogen wies mich darauf hin, daß es Salomo bar Simson heißen muß, was sich mir bei Einsicht der Handschrift bestätigte. *) In Baers Uebersetzung lautet der Satz (S. 123, 20f.): „Bis hierher. Im Jahre 900 habe ich Salomo bar Simeon diese Begebenheit abgeschrieben (Tlpnyn) in Mainz. Dort habe ich von den Alten das Ereignis erfragt und nach ihren Aussagen jede Sache gehörig geordnet; sie haben mir diese Heiligung erzählt." Elbogen (Zu den hebräischen Berichten über die Judenverfolgungen im Jahre 1096; Philippson-Festschrift 1916, S. 7 ff.) zeigt, daß der Text mißverstanden wurde. Aus dem hebräischen Sprachgebrauch schließt er, daß die Anfangsworte: '3X1 tna1? p"nn XUW run IS XWiyff "O na^ff niemals bedeuten können: „Bis hierher. Im Jahre 900 habe ich . . sondern: „bis heute zum Jahre 900. Ich Salomo bar Simson habe dieses Ereignis in Mainz aufgezeichnet, dort habe ich den ganzen Vorfall bei den Alten erfragt, nach ihrer Aussage habe ich jede Einzelheit nach ihrer Richtigkeit aufgezeichnet, sie haben mir dieses Martyrium erzählt." Elbogen bezieht diesen Satz „nicht auf den ganzen Bericht, sondern nur auf den einen Vorfall", der dieser Stelle vorangeht. Von Sara Schiffmann 39

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