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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 4 (Januar 1931) · p. Seite 261

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 4 (Januar 1931)
Article
Zur Geschichte der Judenrechtswissenschaft
Date
1931-01-01
Page
Seite 261 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Georg Landauer. Zur Geschichte der Judenrechtswissenschaft Karl Anton, C. G. von Zangen), über das erwähnte Thema des Dotalprivilegs der jüdischen Ehefrauen (von B. von Senckenberg bis zu der dogmengeschichtlichen Zusammenfassung von F. Schloß, 1856) u. a. m. Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das Ergebnis der Untersuchung soll sein: Darlegung der Stellung der Juden in der Rechtswissenschaft seit der Entwicklung der Jurisprudenz; Beleuchtung der Rechtslage der Juden durch das Prozeßmaterial dieser Zeit; Aufdeckung der Wechselwirkung von tradiertem und wiederbelebtem deutschen Recht, rezipiertem römischen Recht und kanonischem Recht und ihre Bedeutung für die Veränderung der Rechtslage der Juden. Diese Jurisprudenz entwickelt zum ersten Mal im Hinblick auf die Juden den Rechtsbegriff der Toleranz in seiner Zweiseitigkeit. Sie ist es auch, die das römischrechtliche Prinzip der Allgemeinverbindlichkeit und ununterschiedlichen Anwendung der Zivilgesetze auf die Juden durchsetzt (Cod. Just. I 9, 8 Cod. Theod. II 1, 10: Judaei Romano communi iure viventes). Von hier aus ergeben sich übrigens bisher unbeachtete Gesichtspunkte für jene Entwicklung der Rechtsvorstellungen, die den Hintergrund und eines der die Entwicklung beschleunigenden Momente des Emanzipationsvorganges bilden. Es entspricht somit dem Judenrecht eine Judenrechtswissenschaft und dieser eine Wissenschaftsgeschichte. Was hier am Beispiel Deutschlands gezeigt wurde, gilt natürlich auch für andere Länder, wenn auch nicht immer in so charakteristischer Weise und nicht immer in ebenso kontinuierlicher Entwicklung. 261

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