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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-10-01 · Heft 3 (Oktober 1930) · p. Seite 242

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 3 (Oktober 1930)
Article
Bekanntmachungen des Konsistoriums der Israeliten zu Kassel aus den Jahren 1808-1813
Date
1930-10-01
Page
Seite 242 (sequence 1)
Language
German
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Bekanntmachungen des Konsistoriums der Israeliten zu Kassel aus den Jahren 1808-1813 von S. Steinberg Beim Sichten alter Gemeindeakten fielen mir etwa 30, teils handschriftliche, teils gedruckte Verordnungen des Konsistoriums in Kassel in die Hände, die uns Aufschluß über manches Wissenswerte geben. In dem noch vorhandenen Synagogenbuch der Gemeinde Wolfenbüttel aus der damaligen Zeit, das die Namen der Gemeindemitglieder enthält, steht als Vordruck auf der ersten Seite: „Königreich Westphalen. Departement Oker, Distrikt Braunschweig, Kanton Wolfenbüttel". Die jüdischen Gemeinden waren zu einem Syndikatsbezirk zusammengefaßt und einem Syndikus unterstellt, der den Verkehr zwischen den Gemeinden und dem Konsistorium vermittelte. Zum Syndikat Wolfenbüttel gehörten acht1) benachbarte Gemeinden; Syndikus war Levy Gumpel Samson, Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Wolfenbüttel, der Gründer der Samson-Schule. Die Bekanntmachungen des Konsistoriums mußten während des Gottesdienstes in der Synagoge verlesen, darauf eine Zeit lang in derselben ausgehängt und dann zu den Gemeindeakten gelegt werden. Diesem letztern Umstände ist es zu danken, daß hier wenigstens 30 dieser Verfügungen erhalten geblieben sind. Auf einer derselben lesen wir den Vermerk von Levy Gumpel Samson: „Diesen Erlaß .habe ich den 13. Mai in der Synagoge in Gegenwart der ganzen Gemeinde laut ablesen, auch hiernach an die Tür der Synagoge heften lassen. Wolfenbüttel, den 15. Mai 1809, Levy Gumpel Samson". Durch eine Königliche Verfügung vom 31. März 1808 war die Errichtung eines Konsistoriums angeordnet worden. In einer Bekanntmachung vom 28. Dezember 1808 „An die Herren Vorsteher der Israelitischen Gemeinden des Königreichs Westphalen" wurden dieselben mit Folgendem davon in Kenntnis gesetzt: Nr. 9 V.B. Königreich Westfalens) Konsistorium der Israeliten Kassel, am 28ten Dezember 1808. Da dieses Kollegium nunmehr seine Sitzungen eröffnet, und die Arbeiten begonnen hat, welche ihm das Königliche Dekret vom 31. März d. J. vorx) Es waren dies die Gemeinden in Wolfenbüttel, Schöppenstedt, Goslar, Schladen, Salzgitter, Vienenburg, Schöningen und Hornburg. 2) In dem Raum zwischen Königreich und Westphalen befindet sich eine Abbildung des Staatssiegels. Bei den übrigen Bekanntmachungen ist außer dem Datum nur der Inhalt wörtlich angegeben. 242

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