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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 2 · p. Seite 138

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 2
Article
Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
Date
1930-01-01
Page
Seite 138 (sequence 8)
Language
German
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Moritz Stern. Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671. 2. Der andere Punct60) würde wohl präteriret werden müßen. 3. Bey dem dritten: daß keine Zeith zu benennen, damit S. C. D. freye Hände haben. 4. Auff den vierdten sehen S. C. D. nicht, warumb man es nicht den 10 Familien, die darumb anhalten, frey geben solthe, wenn sie nuhr dergestalth conditioniret51), wie Ew. Hochw. und Gnaden angeführet". Demgemäß wurde am 4. September 1671 ein Schutzbrief52) für „Abraham Rieß aus Oesterreich" mit dem Wohnsitz in Berlin oder Kölln entworfen und angeordnet, daß für die anderen Juden, die sich mit Namen gemeldet hatten, ein Gleiches geschehe*3). Nach der kurfürstlichen Anweisung fehlt eine Zeitangabe für die Dauer des Schutzbriefes. Kauf und Verkauf wurde „unseren Edictis gemäß" gestattet. Da aber die Freiheiten fortfielen, die für Berlin-Kölln nach dem Bericht der Räte nicht in Betracht kamen, blieb nur der Handel mit alten und neuen Kleidern, mit nicht rituell brauchbarem Fleisch und das Geldausleihen auf Zins übrig. Im großen und ganzen gelangten aus dem Edikt nur ein kleiner Teil des Paragraphen 2 und die Paragraphen 3—5,7 in den Berliner Schutzbrief. Der bei einer Verheiratung zu zahlende Goldgulden wird nicht erwähnt. Während nach dem Edikt die Juden in Zivilsachen dem betreffenden Bürgermeister und in Kriminalsachen dem Kurfürsten unterstellt waren, sollte für die Berliner Juden in beiden Fällen das Kammergericht zuständig sein. Ein merkwürdiger Vorbehalt ist noch dem ersten Berliner Schutzbriefentwurf eigen. Abraham Ries und die anderen Juden, für die nach dem Riesschen Formular Schutzbriefe beabsichtigt waren, sollten, wie wir bereits erfuhren, dem Juden Israel, d. i. Israel Aron in seinem Handel keinen Eintrag tun. Das Formular hebt hervor, daß diese Beschränkung auf eigenes „Erbieten" des privilegierten Schutzjuden geschehe. Israel Aron54), „Factor bey unserer Armee"56), hatte dem Kurfürsten durch Lieferungen für das Heer und durch Silberbeschaffung für die Königsberger Münze treue Dienste geleistet und zur Belohnung 1657 einen Schutzbrief zum Handel und Wohnsitz im Herzogtum 5°> Betr. Wolle und Spetzerei. 51) Bezieht sich auf die Bedingung betr. Israel Aron. 52) Gez. O. F. v. Schwerin. 53) Links neben dem Schlüsse der Urkunde steht: „Fiat in simili vor 1. Hirsch Model nebst seinem Weibe und Familie, 2. Koppel Model nebst etc., 3. Jacob Gumprecht nebst etc., 4. Abraham Rieß nebst etc., 5. Benedict Veit nebst etc. 6. Benjamin Franke nebst etc., 7. David Natte nebst etc.". Aus Versehen fehlt Model Ries. Die nochmalige Nennung von Abraham Ries zu 4) ist formelhaft, die Urkunde selber war ja für ihn ausgestellt. — Die ganze Notiz ist durchstrichen, weil, wie wir weiter erfahren, der Beschluß wieder aufgehoben wurde. 5i) Die bisherige Literatur über ihn siehe in Ztschr. f. d. Gesch. d. Juden in Dtschl. I (1929), 136 Anm. 1, dazu noch Vehse, Geschichte des preußischen Hofes und Adels I, 186. 55) Jolowicz, Gesch. d. Juden in Königsberg i. Pr., S. 17 zum 10. Juli 1657. 138

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