Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 136 (sequence 6)
- Language
- German
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Moritz Stern. Die Niederlassumr der Juden in Berlin im Jahre 1671. Abraham Ries und Benedict Veit28) an den Oberpräsidenten v. Schwerin mit der Bitte, sie beim Kurfürsten zu empfehlen. Sie wollten sich in Berlin ansässig machen und wiesen darauf hin, daß „der Rahtt sie alda gar gerne sehen mögte". Nur „Israel" würde sie dort nicht gern sehen. Sie seien aber bereit, sich zu verpflichten, dem Israel in seinen Geschäften keinen Eintrag zu tun, vielmehr ihm an die Hand zu gehen. Schwerin waren die beiden Juden von den Verhandlungen im Mai her bekannt. Er selber hatte ja die Judenaufnahme gefördert und er sah nun keinen Grund, warum die Juden in Berlin nicht ebenso wie in anderen Orten aufgenommen werden sollten. Am 31. August stellte er den Beiden ein Empfehlungsschreiben an den Kurfürsten aus29), teilte ihre Bitte und seine eigene Zustimmung mit und gab anheim, das friedliche Verhältnis zu Israel zur Aufnahmebedingung zu machen. Interessant ist sein Hinweis, daß einer der Berliner Geistlichen hoffe, wenn Juden in Berlin aufgenommen würden, einige von ihnen bekehren zu können30). So machten sich Abraham Ries und Benedict Veit nach Potsdam auf, um dem Kurfürsten das Schreiben Schwerins zuzustellen und ihre Bitte um Aufnahme in Berlin persönlich vorzutragen. Leider wissen wir Von dieser denkwürdigen Audienz nicht mehr als die Tatsache31), daß sie stattgefunden hat und was sie zur Folge hatte. Der Kurfürst hatte ebensowenig wie Schwerin irgendein Bedenken, die Niederlassung in Berlin zu versagen. Er war sogar bereit, die anderen mit Ries und Veit nach Berlin gekommenen Familien gleichfalls aufzunehmen, wenn auch sie sich zu der von Schwerin genannten Bedingung hinsichtlich Israels verpflichteten. Es war nun Aufgabe der Amtskammer, einen Entwurf für die Berliner Schutzbriefe auszuarbeiten. Die Freiheiten des Ediktes konnten nicht ohne weiteres auf Berlin angewandt werden, wenn eine Konkurrenz für die christlichen Geschäfte vermieden und die geltenden Handelsbeschränkungen berücksichtigt werden sollten. Man trug zunächst Bedenken, aus dem Paragraphen 2 des Ediktes den Passus aufzunehmen, der den Juden ausdrücklich erlaubte, offene Krambuden zu halten, Tücher oder dergleichen Waren stückweise oder 28) Es kann sich nur um diese Beiden handeln, wenn das Empfehlungsschreiben Schwerins (siehe weiter) beginnt: „Ueberbringer, diese beide Juden". 2£>) Das Empfehlungsschreiben (nicht Gutachten) ist von S. Stern j[Akten Nr. 15, S. 19—20) zwischen Juni und 15. Juli mit der Notiz wiedergegeben, daß das Datum verstümmelt sei. Die Vorlage ist jedoch von ,,Landtsb[erg] den 31. A[u]g. [1671]" datiert. An Stelle der Klammern befindet sich in der Handschrift heute ein Loch. Von „A" und „g" ist nur je ein Teil sichtbar. Geiger (11,7) gibt den 30. September, da er September las und dieser nur 30 Tage hat. Doch ist in der Handschrift die Zahl 31 nicht anzuzweifeln. Die Lesart Aug. ist durch die Aehnlichkeit der Buchstaben in anderen Schriftstücken Schwerins sichergestellt. so) Gerade diese Stelle fehlt im Abdrucke S. Sterns nach „gute Mittel haben": „undt der Herr Römer [?J schreibt mir, sein Bruder habe Hofnunge, einige zu bekehren". 81) Siehe „diese beyde Juden, so zu Potstam bei Ihr Ch. Dhl. gewesen", weiter in Anm. 92. 136