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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-04-01 · Heft 1 (April 1930) · p. Seite 81

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 1 (April 1930)
Article
Der "Judenbefehlshaber" im Münsterland
Date
1930-04-01
Page
Seite 81 (sequence 2)
Language
German
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gungen der Juden wurden nicht geduldet (Beleidigungen „vergleideter" Juden wurden mit Zuchthausstrafe und 50 Reichstalern Geldbuße geahndet), und an die Räte der Städte war die Mahnung ergangen, den jüdischen Händlern und Durchreisenden weder Hindernisse in den Weg zu legen, noch ihnen irgendwie Gewalt anzutun. Damals war es auch, daß die Bischöfe sich mit dem Gedanken trugen, die im Münsterland ansässige Judenheit zu einer Organisation zusammenzuschließen, und diese Körperschaft nach dem Vorbilde rheinischer Judengemeinden zu einer festgefügten Einheit auszubauen. Noch fehlte dem münsterländischen Judentum jede Art der gemeinsamen Führung, man vermißte hier schmerzlich eine jüdische Persönlichkeit. Ahlen hatte bereits 1628 einen „Judenschaftsvorsteher", Warendorf bekam im Jahre 1649, gleich nach der Beendigung des großen Krieges, einen Rabbiner, aber von Gemeinden im Sinne eines organischen oder gar geistigen Zusammenschlusses konnte man noch keineswegs sprechen, und mehr als lokale Bedeutung hatten jene führenden Männer von Ahlen oder Warendorf nie erlangt. Da ordnete ein bischöflicher Erlaß die Einsetzung eines „Judenbefehlshabers" — auch „Vorgänger" genannt — an, und der erste, der mit dieser neuen Würde bekleidet werden sollte, hieß N i n i L e v i aus Warendorf. Alle Landesbeamten waren angewiesen, dem jüdischen Führer des Münsterlandes Unterstützung zu leisten, und den Juden selbst wurde streng befohlen, dem Nini Levi mit Gehorsam und mit der erforderlichen Achtung entgegenzukommen. Gesuche, Beschwerden, Anliegen und dergleichen sollten fortan nur durch den „Judenbefehlshaber" der obersten Landesbehörde zugestellt werden. Die bischöfliche Regierung, die zugleich auch die weltliche Macht ausübte, verhandelte jetzt nicht mehr mit den einzelnen Juden, die sich unter ihren Schutz gestellt hatten, sondern ausschließlich mit der gesamten Judenheit als Korporation, deren Spitze eben dieser Nini Levi aus Warendorf war. Mit Eifer waltete der Befehlshaber seines Amtes bis zum Jahre 1667 *). Sein Nachfolger war der Rabbiner Abraham Issak aus Coesfeld. 6« Es wird ferner ein gewisser Isaak Abraham, wohl ein Sohn des vorgenannten, als „Vorgänger" erwähnt und als dessen Nachfolger wieder ein Warendorfer Jude, namens S a 1 o m o n Jacob (bis 1769). Ein Zufall brachte es jedoch mit sich, daß gegen Salomon Jacob plötzlich schwerwiegende Anschuldigungen von Seiten der Juden auftauchten, man warf ihm Veruntreuung und Selbstbereicherung vor, so daß vom Bischof und von der Judenschaft eine Untersuchung dieses Falles eingeleitet werden mußte. Der damalige Kölner Rabbiner M ä h 1 e r war ebenfalls Mitglied der Untersuchungskommission. Wie es aber auch gewesen sein mag, — man konnte letzten Endes zu keiner positiven Feststellung gelangen, und es blieb nichts anderes übrig, als den vorübergehend von seinem Amte suspendierten Salomon Jacob wieder zum „Befehlshaber" einzusetzen, wenngleich nunmehr eine geringe Einschränkung seiner Befugnisse in finanztechnischer Hinsicht vorgenommen wurde. Man stellte ihm drei Vorsteher zur Seite, die als Berater zu fungieren hatten, und die außerdem in der Judenschaft, von der sie jeweils auf drei Jahre gewählt wurden, für Ordnung und Innehaltung der landesgesetzlichen Bestimmungen zu sorgen hatten. Auch die Verteilung der Judensteuer auf die einzelnen Familien war von jetzt an Sache der drei Vorsteher. Jeder von ihnen stand an der Spitze eines Steuerdistrikts, und die Entwicklung brachte es mit sich, daß durch die wichtigen Funktionen der Vorsteher mit der Zeit das Amt und das Ansehen des „Judenbefehlshabers" immer weniger Bedeutung entwickeln konnten. Nach dem Tode des Salomon Jacob bewarb sich ein gewisser Meises Samuel um den anscheinend begehrenswerten Posten, *) Für das Gesamt-„Geleit" der Judenschaft wurden um diese Zeit 300 Reichstaler entrichtet. Zum Arbeitsgebiet des Befehlshabers gehörte natürlich auch das Eintreiben und Abliefern der jährlichen Judensteuer. Er war insofern ein Hofjude des Bischofs, der ihn dadurch auszeichnete, daß er ihn von der Zahlung des Schutzgeldes „befreite", ein Entgegenkommen, das allerdings später (1683) wieder rückgängig gemacht wurde! 81

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