Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 1 (April 1930)
- Article
- Judaeus Apella
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 79 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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trus Dasypodius (3. Aufl. Straß bürg 1537) führt es s. v. Jucl als Uebersetzung für Jud u. zwar als ein Synonym auf: Judaeus, apella, recutitus, Hebraeus. Der hessische Jurist Ludovicus von Hornick (gest. 1667) benennt sogar seine von J. J. Beck (Tract. de Jur. Jud. V 2, S. 43) zitierte Schrift: Quaestio an Christiam in morbis suis Medicastrorum Apellarum Opera ac Opere bona conscientia et recta utantur? Eine spätere Verwendung ist mir nicht bekannt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß zwar offenkundig die bekannte Horazstelle die Grundlage für die Einführung der Judenbezeichmmg Apella überhaupt darstellt, daß aber sich doch die Frage erhebt, wieso gerade eine derartige, ziemlich ausgefallene Bezeichnung sich so durchgesetzt hat, obwohl ein direktes Verständnis und eine philologische Erklärung der Horaz-Stelle bei den sie gebrauchenden mittelalterlichen Schriftstellern nicht vorausgesetzt werden kann und obwohl Horaz selbst und andere ebenfalls sehr gern zitierte klassische römische Autoren zahlreiche andere verständlichere und charakteristischere verächtliche Judenbezeichnungen bieten. Diese Frage muß im Zusammenhang mit dem Gesamtproblem der Tradition der römischen Klassiker im Mittelalter und dem Anteil, den die patristische Literatur insbesondere daran hat, behandelt werden. Hier sei nur darauf hingewiesen, was für Apella möglicherweise in Frage käme: verschiedene Kirchenväter, insbesondere Augustin und Isidor von Sevilla setzen sich mit der im zweiten Jahrhundert in Rom existierenden ketzerischen Sekte der Apelliten auseinander, die sich von einem in Rom lebenden Apella herleitete. Die Apelliten glaubten u. a., daß der von ihnen verehrte Gott der Israelitarum legislator gewesen sei. Mehrere Kirchenväter, z. B. Tertullian, nennen ihn überhaupt einen Judengott. Angesichts der Bedeutung gerade von Augustin und Isidor für die geistlichen Schriftsteller des frühen Mittelalters könnte hier an ein Bindeglied gedacht werden. Insbesondere Isidors Origines waren von fundamentaler Bedeutung für das gesamte Bildungswesen dieser Zeit, und auch Cosmas z. B. gehört zu denen, die sich häufig der Redewendungen Augustins und Isidors bedienen. 2. Zwei Uebersetzungsfehler. Die Uebersetzung der hebräischen Berichte über die Judenverfolgungen während der Kreuzzüge (Qu. G. J. i. D. II) von S. Baer enthält zahlreiche Uebersetzungsfehler, die es ratsam machen, die Uebersetzung nicht einseitig zu benutzen und wenigstens die wichtigsten Stellen stets im Orifinal zu vergleichen (vgl. auch Jahrg. I, . 41). Nachstehend soll auf zwei Korrekturen von Bedeutung hingewiesen werden: a) In der Uebersetzung des Ephrajim aus Bonn heißt es von dem bekannten Juden Schlom (R. Salomo) in Wien, Münzmeister des Herzogs Leopold V. von Oesterreich (gest. 1194), er war „Verwalter der Gelder und Güter des Herzogs" (S. 211). Die Tatsache der Güterverwaltung wäre von außerordentlicher Bedeutung, selbst wenn es sich zugegebenermaßen bei Schlom nur um den Einzelfall einer besonders herausgehobenen Persönlichkeit handelte. Sie würde aber im Gegensatz zu der gesamten Gesetzgebung stehen und es ist kaum anzunehmen, daß die herzoglichen Güter, die doch ganze Dörfer mit erheblicher Bevölkerung umfaßten, unter der Administration eines Juden stehen konnten, ohne daß zahlreiche Schwierigkeiten entstanden wären. Tatsächlich aber heißt es im hebräischen Text: T03Ö GO) bV WIK Tlp!>»V Offenkundig liegt bei Baer eine Verwechslung von T>03J3 mit VOf* Ephrajim aus Bonn bezeugt also nicht die Güterverwaltung des Schlom, dagegen aber, was gleichfalls eine Bereicherung unserer Kenntnisse bedeutet, daß er der Verwalter der Zölle war. b) S. 172 übersetzt Baer aus der Darmstädter Handschrift: „Sogar getreue Knechte und Mägde wurden mit ihnen umgebracht/'. Es handelt sich hierbei um die Judenverfolgung durch Kreuzfahrer und Städter in Worms am 5. Mai 1096. Diese Bemerkung als solche würde keineswegs ihre besondere Hervorhebung durch den 79