Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 1 (April 1930)
- Article
- Ergänzung zum Aufsatz von Alfred Stern über Friedrich II.
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
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Alfred Stern. Kaiser Friedrich IL, der Hohenstaufe, und die Juden eine Isolierung seiner Judenpolitik. Nur durch eine solche unzulässige Abzweigung kann man zu der unrichtigen Deutung kommen, daß des Kaisers duldsame Regierungsakte gegenüber den Juden Auswirkungen persönlicher „Duldsamkeit" seien. Toleranz gibt es nur da, wo es Gegensätze gibt. Aber der durchaus unkirchliche Kaiser hat geistig keine gegensätzliche Stellung zu den Juden der Mittelmeerländer gehabt, die anders als die transalpinen Juden in sehr zahlreichen Einzelfällen eine intensive profane Geisteskultur pflegten. Zwischen den Juden, die der Kaiser als Vermittler arabischer Wissenschaft in sein Land zog, und zwischen seiner eigenen Stellung inmitten einer Kultur, in der klassische, sarazenische, jüdische und christliche Elemente sich verschwisterten, bestand keine Gegensätzlichkeit, die eine Option zwischen „Unduldsamkeit" und „Duldsamkeit" ermöglicht hätte. Das wird völlig deutlich e contrario, wenn man betrachtet, wie mit dem Einzug der Anjous als päpstliche Lehensmänner die Verhältnisse sich änderten. Für deren Unduldsamkeit hat Friedrich II. durch die Sonderstellung, die er Juden und Sarazenen anwies, selbst die wichtigsten Handhaben geschaffen. Seine von politischen Gesichtspunkten aus getroffenen Maßregeln waren den Folgen nach nichts weniger als tolerant. Schon jene politisch-kulturellen Landesverhältnisse, die für den persönlichen Charakter des Kaisers mitbestimmend waren, weisen auf die Notwendigkeit hin, sein Denken und Handeln auf einem sachlich gestalteten Hintergrund zu betrachten. Aus dieser Sachlichkeit erklären sich die ausgesprochenen „unduldsamen" Züge, an denen es seiner Judenpolitik nicht fehlte. Er hat manchen der judenfeinlichen Bestimmungen des Lateran-Konzils von 1215 in seinem Lande Gesetzeskraft verliehen und hat den Wiener christlichen Bürgern die Verminderung der jüdischen Privilegien, wie sie verlangten, zugestanden. Nicht anders hat er dem Bischof Siegfried von Regensburg, solange dieser das Bündnis mit ihm hielt, Rechte gegenüber der Stadt eingeräumt, aber wieder entzogen, als er das Bündnis verließ. Ebensowenig war seine Judenpolitik nach irgend einer Seite festgelegt, sie blieb stets an jedes realpolitische Erfordernis anpassungsfähig. Diese unbeirrte Realpolitik hat dem Kaiser auch in den Zusammenhängen der jüdischen Geschichte — auch auf diesem Hintergrund betrachtet, gewinnt seine Tätigkeit eine besondere Beleuchtung — eine ganz charakteristische Wirksamkeit ermöglicht. Das Charakteristikum liegt in der für den Kaiser so bezeichnenden Fähigkeit zu höchstpotenzierter Sachlichkeit. Wenn man unter einem „salomonischem Urteil" einen Spruch versteht, der dem Richter durch besonderen Grad menschlicher Weisheit bei zweifelhaftem Sachverhalt möglich wird, so liegt das kaiserliche Urteil im Fuldaer Mordprozeß von 1235 von „salomonischer Weisheit" weit entfernt. Der posthume Freispruch der Juden war ein Urteil auf Grund sorgfältiger, auf Sachverständigen-Gutachten beruhender, weit eher an die nüchterne Uebung der Neuzeit als des patriarchalischen Altertums erinnernder Prüfung. Die Besonderheit liegt aber viel weniger in dieser nüchtern- 74