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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 4 · p. Seite 320

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 4
Article
Zur Entwicklung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen
Date
1930-01-01
Page
Seite 320 (sequence 17)
Language
German
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Manfred Laubert. Zur Entwickehins des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen 8) Es handelt sich um den damals fast alle Gemeinden spaltenden Kontrast zwischen einer aufgeklärten Fortschritts- und einer jeder weltlichen Bildung widerstrebenden orthodoxen Reaktionspartei. Dieser wunde Punkt wurde oft von den Regierungen betont: Es geht nur langsam vorwärts; die Rabbiner sind häufig selber gegen eine Neuerung; sie fürchten für die Religion und ihre Autorität (Reg. Posen Jan. 1826). Mit der Einrichtung der israelitischen Schulen wird unter mancherlei Schwierigkeiten fortgefahren. Dagegen wirkt die Anhänglichkeit an das Alte und die Besorgnis für die Orthodoxie (Desgl. Jan. 1827). Die Regulierung des jüd. Schulwesens findet viel Schwierigkeit in der Armut, z. T. aber auch in dem verkehrten Sinn und dem Geist der Widerspenstigkeit der Juden (Reg. Bromberg für 1827). Die Juden hatten früher gar keine Schulen. Sie widerstreben z. T. auch deren Einrichtung (Desgl. Nov. 1829). Ein großes Hindernis für eine Schulreform ist unter anderem die Abneigung der Alttestamentarier, ihre Kinder in christliche Anstalten zu schicken (desgl. für 1828). 9) Randbemerkung des Schulu. Konsistorialrats A. L. W. Jacob in Posen: „Einen Juden, der nicht eitel und zudringlich gewesen wäre, habe ich noch nicht kennen gelernt. Dagegen dürfte es wohl viele geben, die mit der Fähigkeit, einen wohlgearteten Elementarunterricht zu erteilen, so viel Einsicht in das Erziehungswesen besitzen, daß sie nicht das Gedächtnis ausschließlich zu bilden suchen." 10) Vgl. Konopka: D. Privatschulwesen d. Stadt Posen seit 1815. Zt. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen, 1911, S. 286. n) Auch bei dem Direktor des evangelischen Schullehrerseminars in Bromberg, Grützmacher, liefen öfter Gesuche um Zulassung jüdischer Kandidaten ein, die er auf Grund der Ministerialverfügung von 1826 glaubte ablehnen zu müssen. Auf seine Anfrage wegen deren eventueller Abänderung gab ihm das P. S. K. zur Antwort, daß der Erlaß noch in Kraft sei und beachtet werden müsse (Verf. 1. Juli 1836). Wahrscheinlich hat diese zufällige Erinnerung an die vergessene Bestimmung den negativen Bescheid in Posen hervorgerufen; vgl. Konopka S. 286 f. 12) Nach Verwaltungsber. für 1828 war diese Vorbereitungsart für die öffentlichen Schulen eingeräumt worden, um deren Emporkommen, dem das Vorurteil der Rabbiner entgegenstand, möglichst zu befördern. 1S) Demgemäß waren auch die Leistungen der Anstalten sehr minderwertige. Am 15. Juli 1830 berichtete Jacob dem P.S.K, über den Prüfungsausfall in der Caroschen Elementarschule. Er war völlig in seiner Erwartung enttäuscht worden, einen Haufen Kinder von orientalischer Mund- und Geistesgewandtheit vorzufinden. Alles waren gedrückte, zaghafte, verhungerte Gestalten und ihr mechanisch auswendig gelerntes Geschnatter verriet den unlustigen Lehrer ohne jede geistige Betätigung. Caro war von übertriebenem Selbstgefühl, in dem seine guten Anlagen wohl inzwischen verflogen sein mochten. Er bewies pedantische Aeußerlichkeit im Abschreiben und vergeudete die Zeit mit mechanischen Tätigkeiten. Es war zu wünschen, daß seine Lage verändert wurde, wenn ein sonst wohl sehr brauchbarer Lehrer auch ferner nützlich werden sollte. 14) 1831 gingen von 1100 schulpflichtigen Kindern 133 in christliche Schulen (31 Knaben in d. Gymnasium, 6 in die höhere Bürgerschule, 68 Knaben u. Mädchen in d. Volksschule, 28 in d. Missionsschule) und 466 in jüdische (108 Knaben in d. öffentlichen Elementaranstalten, 318 Knaben, 40 Mädchen in Privatschulen); vgl. Jaffe: D. Stadt Posen unter preuß. Herrschaft. Lpz. 1909. S. 162 u. Verwaltungsber. f. 1831. 15) Abgedruckt bei Kletke: Organisation des Judenwesens im Großherzogtum Posen. Berlin 1843 S. 1 ff. Daselbst S. 187 ff. eine Reihe anderer Bestimmungen über das Schulwesen, so die Posener Regierungsverordnung v. 10. Sept. u. das Ministerialreskript v. 15. Mai 1824. 16) Zum Vergleich ist Konopka S. 277 ff. heranzuziehen. Ungünstig stand es auch mit dem höheren Schulwesen für die weibliche Jugend. Hierfür kam nur die Luisenschule in Betracht, wo den Juden indessen bloß 10% der Plätze eingeräumt waren; vgl. Laubert: D. Verwaltung d. Prov. Posen S. 246f. 320

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