Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 4
- Article
- Mendelssohn und Mecklenburg
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 275 (sequence 1)
- Language
- German
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Mendelssohn und Mecklenburg von Siegfried Silberstein B. Tychsen und Mendelssohn. Aus den Briefen Tychsens an Cornelius erfahren wir des erstem Urteil über Mendelssohns Schriften, die letzterer ihm oft zusendet. Die in der Rostocker Universitäts-Bibliothek vorhandenen Werke Mendelssohns enthalten oft Bemerkungen Tychsens. Er studierte genau dieVorrede (Hakdama) und den hebr. Kommentar zum Koheleth, wie die angezeichneten Stellen beweisen. Im Tychsenschen Exemplar des Koheleth, (Mendelssohns Sefer Megillath Koheleth) vom Jahre 1770 findet sich die Bemerkung: „Donum Auctoris Mosche Dessau (dicti Mosis Mendelsohn) praesentat. O. d. 18. Febr. 1770. O. G. Tychsen, Bützow 1770." Zu beachten ist, daß Tychsen sich oft Dinge ausgedacht hat, die den Tatsachen nicht entsprechen, wie von seinem Biographen Hartmann berichtet wird (s. Freimütiges Abendblatt, Schwerin, 1823). Das erklärt die völlig unwahre Behauptung Tychsens von der Erzählung Isaac Salomonsens über Mendelssohns Neigung zur Taufe (Brief vom 3. Dezember 1783). Manches erklärt sich aus der bekannten Missionsabsicht Tychsens den Juden gegenüber und der Begünstigung dieser durch den Herzog Friederich. Aus Briefen Tychsens an Cornelius. (Handschriftlicher Nachlaß Tychsens in der Universitäts-Bibliothek zu Rostock) Moses Mendelsohn hat mir die Probe von seiner deutschen Uebersetzung der 5 Bücher Mosis mit jüdischer Schrift zwar zugeschickt; allein ich bin jetzt nicht im Stande, ein richtiges Urtheil davon zu fällen, weil ich diese Probeschrift gestern in der Bibliothek einem Rabbi aus Lemberg auf ein paar Tage geliehen habe. Doch sollen Sie mit künftiger Sonntagspost eine Probe von dieser Uebersetzung von mir erhalten. So viel kann ich vorläufig versichern, daß Mendelsohn eine ganz neue Orthographie nach deutscher Art in die jüdisch-deutsche-hebräische Schrift eingeführt habe, die kein Jude recht und ohne Anstoß zu lesen im Stande ist. Was, sagten mir einige Juden und Jüdinnen, der Chammer (Esel) versteht kein taitsch loschen (Sprache), awecker darmit. Von der Seite also wird sie keinen Nutzen oder Schaden stiften. Bützow, 8. August 1778. 275