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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-01-01 · Heft 3 · p. Seite 233

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 3
Article
Mendelssohn und Mecklenburg
Date
1929-01-01
Page
Seite 233 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Mendelssohn und Mecklenburg von Siegfried Silberstein A. Zur Frage der frühen Beerdigung. Die Verordnung Herzog Friedrichs für Mecklenburg-Schwerin vom 30. April 1772, wonach die Juden sich der frühen Beerdigung zu enthalten haben und ihre Toten wenigstens drei Tage unbegraben lassen sollen, sowie der bekannte Brief Mendelssohns vom Mai 1772 an die Gemeinde Schwerin, die in ihrer Herzensangst ihn gebeten hatte, den Herzog zur Zurücknahme des ihre religionsgesetzlichen Vorschriften verletzenden Befehls zu bewegen, sind zum ersten Mal in der Zeitschrift „Hammeassef" (Der Sammler) vom Jahre 1785, S. 152/155 u. 169 ff., und in der Berlinischen Monatsschrift 1787, S. 324, abgedruckt1) und bildeten bisher die einzige Quelle für alle Darstellungen über diese Frage. Ueber die Entstehung dieses Reskripts, das zum ersten Mal die Abschaffung der Unsitte anregte, über das von Mendelssohn den Schwerinern eingesandte „Schema zu einer Vorstellung" an den Landesherrn, das überall als nicht vorhanden bezeichnet wird, sowie über den Erfolg der Bemühungen Mendelssohns in Schwerin ist bisher nichts bekannt geworden. Deshalb soll hier nach bisher unbenutzten Akten des Schweriner Geh. und Hauptarchivs (Ablieferung des Kabinetts Vol. 597, „Acta die Aufhebung der schnellen Beerdigung betreffend" und Ablieferung des geistlichen Ministeriums „Begräbnis und Friedhofswesen, 73 b „Die Zeremonialgebräuche der Juden bei Beerdigungen") und des Neustrelitzer Staatsarchivs „Acta Regiminalia betr. die Abstellung der frühzeitigen Juden Beerdigung" sowie nach dem in der Rostocker Universitäts-Bibliothek aufbewahrten handschriftlichen Nachlaß des Professors Oluf Gerhard Tychsen eine lückenlose Darstellung des gesamten Fragenkomplexes zum 200. Geburtstag Moses Mendelssohns gegeben werden. Durch die, drei Stunden nach dem Tode erfolgte, Beerdigung eines ihm bekannten Juden (des schwarzen Israel) hat Tychsen in einem 1) 1829 ebenfalls im „Freimüthigen Abendblatt Nr. 558 vom Bürgermeister Wehnert in Brüel, über die frühe Beerdigungdes Juden". Interessant ist in Nr. 570 der Bericht über Hamburg-Altona, wo im J.1710 der Gebrauch der frühen Beerdigung gesetzliche Kraft erlangt harte, „weil er ein notwendiges Stück ihrer Religion ist". Erst nach langen Kämpfen der 1804 gegründeten Gesellschaft gegen die Unsitte kam die Frage 1822 zur Ruhe. 233

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