Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 3
- Article
- Moses Mendelssohn und die religiösen Gestaltungen des Judentums im 19. Jahrhundert
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 208 (sequence 8)
- Language
- German
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Max Wiener. Moses Mendelssohn und die religiösen Gestaltungen des Judentums im 19. Jahrhundert schichte Israels. Die reine Theokratie habe danach nur in den Ursprungszeiten bis auf die Richterperiode bestanden, sie sei schon in jenem Augenblick in Verfall geraten, als das Volk von Samuel die Aufrichtung eines weltlichen Königtums verlangte. Das „Nationale" ist, wie daraus leicht erkennbar, mit dem staatlich Politischen hier völlig eines. Das letztere bildet eben erschöpfend den Inhalt des ersteren. So kommt eine seltsame Geschichtsbeurteilung zustande: Jener Zwiespalt, der in der Ablösung eines eigenständig weltlich-politischen Lebens von der theokratischen Verfassung der Urzeit des Volkes beruhe, habe sich „verschärft", als fremde Herrscher über das Volk geboten und man deren Bürden ebenso tragen mußte wie die von Gott auferlegten. Auf diese Weise ist nun freilich die Isolierung eines spezifisch Religiösen im Gesamtgehalt des Judentums nicht erst als eine Frucht des Schicksals betrachtet, welches Israel in der Diaspora hat erleiden müssen, sondern schon der Ursprung trug keimhaft diese Spaltung in sich. Daraus lassen sich dann recht herzhaft Folgerungen für die Gegenwart und die Zukunft ziehen. Das Haus Jakobs mag aus seinem Wesen und seiner Geschichte erkennen, daß es sich in die Sitten und Verfassung des Landes zu schicken habe, in das es verpflanzt ist. Aber es müsse treu in der Religion seiner Väter beharren. Es wird also deutlich die Losung verkündet, die das Judentum auf seinem Wege durch die Emanzipation hindurch befolgt hat: Vorbehaltlose Teilnahme am Leben der Umwelt und Treue gegenüber der angestammten Religion. Dem Aufklärungsindividualismus des Mendelssohn konnte es leicht entgehen oder es mochte ihn vielleicht gar nicht als schädlich bedünken, daß dieser Weg günstigsten Falls zu einer einzelpersönlichen Religiosität führe, daß aber gerade das jüdische Religionsgesetz, von dem doch kein Titelchen preisgegeben werden sollte, den Stil eines Gemeinschaftslebens bedinge, das hier aufs äußerste erschwert wird. Gelegentlich ahnt er freilich, wie seine anscheinend so reine und klare Theorie in der Praxis auf die größten Hemmnisse stoßen könnte; und in diesem Falle erweist sich sein jüdischer Instinkt dem Assimilisationsbegehren seines Verstandes überlegen, denn er ermahnt seine Glaubensgenossen, lieber auf die bürgerliche Vereinigung mit den Nichtjuden — was wohl die gesellschaftliche Emanzipation bedeuten soll — zu verzichten, als die Ausübung des Religionsgesetzes preiszugeben. Gewiß hofft er, von wahrer Toleranz denjenigen Grad der Menschenliebe verwirklicht zu sehen, der den Juden die Teilnahme an der allgemeinen Kultur ermöglicht, ohne ihnen Untreue gegen das ererbte Gut anzusinnen. Aber diese Gesetzestreue erfährt eben sofort eine schwere Belastungsprobe, wenn es sich um die Forderungen handelt, die nun einmal unausweichlich als Subjekt der Erfüllung das jüdische Volk als Ganzes verlangen. Da ist vor allem der messianische Glaube, der zu jener Zeit noch nicht in den Weg zu einem abstrakten Messianismus eingebogen war. Besonders charakteristisch beschäftigt sich mit dieser Frage seine Antwort auf „Des Ritters Michaelis Beurteilung des ersten Teiles von Dohm über die bürgerliche Verbesserung der Juden". Gewiß hat er Recht, daß 208