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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-01-01 · Heft 3 · p. Seite 207

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 3
Article
Moses Mendelssohn und die religiösen Gestaltungen des Judentums im 19. Jahrhundert
Date
1929-01-01
Page
Seite 207 (sequence 7)
Language
German
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Max Wiener. Moses Mendelssohn und die religiösen Gestaltungen des Judentums im 19. Jahrhundert Hiernach scheint nun freilich die Zeremonialverfassung des Judentums nicht so unerheblich für die Vernunftreligion zu sein, und der Theismus tritt doch als ganz besonderes Erbe des Judentums hervor. Das liegt zwar durchaus in der Richtung der ursprünglichen Einstellung Mendelssohns, will aber zu seinem sonst geäußerten Vertrauen auf die Kraft der Vernunft zur Erwirkung einer wahren Gottesverehrung nicht recht passen. Man möchte indes annehmen, daß die Nuancierung dieser Ansicht hier stark durch die Absicht beeinflußt ist, auf den radikalen Briefempfänger im mäßigenden Sinne zu wirken. Klarer ist aber der andere Gedanken dieses Schreibens, nämlich die hier, offen zu Tage tretende Ueberzeugung, daß der Inhalt des Judentums, der Sinn der Besonderung der jüdischen Nation, sich mit der jüdischen Religion deckt. Denn andere Motive, im Eigenleben zu beharren, tauchen — jedenfalls innerhalb des klaren wachen Bewußtseins — nicht auf. Von hier aus lassen sich leicht die Linien ziehen, die in Richtung auf eine Konfessionalisierung und Entnationalisierung führen mußten. Außer Betracht bleibt für uns die Bedeutung, welche Mendelssohns Erziehungsarbeit an den deutschen Juden gehabt hat, die praktischen Folgen des von ihm geschaffenen oder veranlaßten jüdischen Bibelwerkes in deutscher Sprache, seine mannigfachen Bemühungen, den so herabgekommenen Stammesbrüdern den Zugang zur zeitgenössischen Kultur und Gesittung zu erleichtern. Wir haben es nur mit seiner unmittelbaren persönlichen Auffassung vom Judentum zu tun. Hier aber zeigt sich, wie sein in Theorie und Praxis so streng festgehaltener Ritualismus zu einer entscheidenden Schwerpunktsverlegung führen mußte, wie seine Deutung des Judentums als geoffenbartes Gesetz das Gefüge einer jüdischen Lebenstotalität sprengt und diese letztere durch Eingrenzung auf ein lediglich religionsgesetzliches Handeln zerstört. Denn das ist doch schließlich der Sinn und die Tendenz seines „Jerusalem". Wenn danach Staat und Religion „einstmals" eine absolute Einheit bildeten, die in der Gottesgemeinde keine Trennung zwischen profanem und weltlichem Gesetz zuließ und alles bis auf die geringsten Polizeimaßregeln als von Gott sanktioniert anerkannte, so soll diese Einheit, wie die Rabbinen ausdrücklich sagen, mit der Zerstörung des Tempels aufgehoben sein. Alle Leib- und Lebensstrafen, ja alle Geldbußen, insoweit sie bloß national (!) sind, hätten aufgehört, Rechtens zu sein7). Jetzt waren auch religiöse Vergehen nach Auflösung der bürgerlichen Bande keine Staatsvergehen mehr; und die Religion als Religion kennt keine anderen Bußen als diejenigen, die der reuige Sünder sich selbst auferlegt. Mendelssohn scheint allerdings in dieser Scheidung zwischen eigentlich Religiösem und staatlich Politischem nicht erst ein Faktum zu sehen, welches dem land- und staatslos gewordenen jüdischen Volke sein merkwürdiges Gepräge gegeben hat, sondern er projiziert diesen Zustand gleichsam als Wesensbestand in die alte, die biblische Ge- 7) a. a. O., S. 353. 207

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