Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 2 (Juli 1929)
- Article
- Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 103 (sequence 10)
- Language
- German
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Raphael Straus. Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut. sein von der Juden wegen, doch also, das sy nur zwen gehaben und die halten süllen als vor, und ob wir füran icfyt eine gemaine lantssteuer und f?ilfe auf alle unser Jüdisd)\)ait legen würden, das dann dieselben zwen Juden in derselben steur auch sein". 23) 1450. König Friedrieb III. mahnt Herzog Ludwig den Reichen, von der Sdpatzung und Austreibung der Juden abzulassen, da diese zuvörderst in des Reiches Kammer geborten und überdies ibm die Ehrung aus Anlaß seiner Krönung noeb niobt bezahlt hätten. 24) 1451. Urfebde der Jüdisd)l)eit zu Wasserburg, die von Herzog Ludwig wegen „gros und verscbult bandlung" gefangen und wieder freigelassen worden war. 25) 1452. Der Jude Sanbell erklärt, um eine Schuld, die er an Hzg. Ludwig b<*t, diesem die Briefe seiner in he^zo9üe^en Landen wohnhaften Schuldner abzutreten und zugleich auf alle Redete aus Schuldbriefen zu verzichten, die er nach Böhmen und „anderen enden" gebracht bat. 26) Der Jude Mosse von Landshut, des Leser Sohn, bekennt, den Freibeitbrief seines Vaters (vgl. oben No.21) vor Hzg. Ludwig verheimlicht und dessen Besitz verleugnet zu h<^oen. Er schwört Urfehde, verspricht, das Gebiet des Herzogs und der Stadt Regensburg (wo er seit der von Herzog Ludwig angeordneten Vertreibung anscheinend wohnte; vgl. Anm. 23) nicht mehr zu betreten, und verzichtet gegenüber dem Herzog und der Stadt Regensburg auf seine Rechte aus verschiedenen Schuldbriefen. Schwerer Judeneid unter Belehrung durch den jüdischen Hochmeister Monzel von Eger und dessen schriftlicher Bestätigung.*). Dieses urkundliche Material muß zur Beurteilung von Heinrichs Judenpolitik deshalb herangezogen werden, weil die chronikalischen Nachrichten, die solche Urteile fix und fertig bereits liefern, Zweifel zurücklassen. In der Hauptsache kommen folgende Berichte in Betracht: 1. Ebran von Wildenberg berichtet in abgerundeter Charakteristik, sichtlich bemüht um eine angenehm erzählende Form: „Herzog Heinrich hielt solichen gueten frid in seinem land, wan die kaufleut oder andere in sein land komen waren, so sprachen sie: wir sein in den rosengarten kumen, wir sein sicher und bedarfen kains gelaids mer. zue gleicher zeit sprachen die rauber, wan si in sein land kamen: lassen uns aus dem land eylen, wan der herzog last kainen rauber leben . . . Der fürst regirt auch gar löblich im selber und seiner undertanen, er ward reich und mächtig, desgleich sein land und leut. solich regiment fürt er allein mit den seinen und mit den pesten und weisisten, so er in Reich fandt. er lies auch nicht gest in seinen Rat und wenn er rats bedarft von den gelerten, so vordert er zu im etlich sein prelaten . . . 5) Die vorstehenden Auszüge sind nicht in der Absicht, Vollständiges zu bieten, zusammengestellt. Sie sind allein zu dem Zweck, den folgenden Ausführungen als Stützpunkte zu dienen, abgefaßt und ausgewählt. Eine vollständige Veröffentlichung steht bevor. 2 103