Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- XX (1917)
- Issue
- 1/3 (Januar-Juni 1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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1762: לקוטי צבי, Gelegenheitsgebete. Bl. 12°. [Jew. Theol. Seminäry of America. | 1763: אמרי בינה, Bemerkungen über die Wochenabschnitte von 36 Rabbinern. (48) Bl. 8°. [Wiener א p. 93 nr. 755.] 1764: חק יעקב, Schulchan Aruch Orach Cbajjim § 429—94 mit• Kommentar von Jakob Reiseber. (2) 44) ־4 136 ־) S. 4°. [Wiener p. 526]. 1766: מחזור חלק ראשון, Festgebete nach böhmischem, polnischem, mährischem und russischem Ritus für das Pesachfest mit הדרת קודש jüd.-deutsch. (1) + 153 Bl. 4°. [Die anderen Teile habe ich nicht gesehen]. In Nikölsburg wurde gedruckt: 1767: סדר התחינה, Tecbinnot jüd.-deutsch. (16) Bl. 4°. נדפס בקהלה מפוארד. ניקלשבורג באותו דפוס שהיה מקדם בעיר המהוללה ברין בכית ובדפוס פראנץ לעאפאלד נייאמאן פאקטארן.] Cum Licentia Superiorum. 1767 : סדר קריאת שמע שעל מטתו, Nachtgebete mit jüd.-deutscher Uebersetzung. 18 Bi. 8°. [Ausstellung bebr. Druckwerke [der] Stadtbibi, zu Frankfurt a. M. (1902) S. 26 n. 91.] Durch die Erneuerung des Privilegiums der Kaz’sehen und Bak’schen Druckereien .in Prag (IIB. VII, 23) im Jahre 1762 entstand der Neumann eine gefährliche Konkurrenz und deshalb wurde ihr am 17. Mai 1766 gestattet, neben der hebräisehen auch eine deutsch-böhmisch-lateinische Buchdruckerei in Nikolsburg zu betreiben. Am 29. April 1769 verlängerte die Kaiserin das Privilegium auf die hebräische Druckerei für Mähren und Schlesien auf weitere 10 Jahre und erliess der Witwe Neumann die jährliche Zahlung von 300 Gulden. Als Universität und Priesterhaus von Olmütz nach Brünn verlegt wurde, genehmigte die Kaiserin auch der Witwe Neumann am 8. August 1778 die Verlegung der Buchdruckerei von Nikolsburg nach Brünn. Die Uebersiedlung erfolgte im August 1779 und durch Kaufvertrag vom 20. September 1779 übernahm ihr zweiter Sohn Josef Karl Neumann für 5000 Gulden die hebräische Druckerei, die deutsche hätte der ältere Bruder erworben. Während die deutsche Druckerei aus einer Hoffreibeit in eine bürgerliche Freiheit verwandelt wurde, gewährte der Kaiser der hebräischen kein neues Privilegium (Hofdekr. 17. Aug. 1782), um dadurch nicht andere von der Errichtung einer neuen Drukkerei in Mähren abzuschrecken, Wenn auch nach Gutachten