Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- XIV (1910)
- Issue
- 5 (September-Oktober 1910)
- Date
- 1910-09-01
- Page
- Seite 141 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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ui wirklich ausgenutzt. Es ist daher mit Freuden zu begrüssen, dass ein jüngerer Gelehrter, der wie die vorliegenden Prolegomena zeigen, vollkommen dazu befähigt ist, sich dieser Aufgabe unterzieht. Hoffentlich werden wir von ihm bald eine abschliessende Ausgabe dieser so wichtigen Quelle für die Geschichte der talmudischen und geonäischen Epoche erhalten. In der vorliegenden Arbeit behandelt L zunächst den Namen des Sendschreibens das als אגרת/ כתב /תשובת שאלה etc. angeführt wird. Als כתב bezeichnet es ausser den (p. 2f) angeführten Autoren auch 106 § ב״ב) אור זרוע * und תוספות ר׳ אלחנן על ע*ז (Husiatyn f. 9 a). Barceloni citiert es als כללי שמואל) תאריכי דרבותא f. 29 a). L. sammelt in diesem Kapitel Anführungen und bespricht das Responsum שערי תשובה Nr. 71 (anonym in ערוך s. v. שף I); wenn seine' Vermutung, dass אביו ז״ל Zusatz des Abschreibers sei, richtig ist, so wäre das ein stringenter Beweis, dass Hai, wie Brüll (Jahrbücher IX 120) vermutet, an dem Sendschreiben beteiligt sei. L. findet es leicht erklärlich, dass das Seneschreiben auch R. Hai zugeschrieben werde, vergisst aber, dass er R. Nissim, dem Sohne des Adressaten, eine solche Flüchtigkeit kaum Zutrauen könnte. Brüll weist auch darauf hin, dass R. Hai in אשכול II 49 Z, 6—7 eine Stelle aus dem אגרת (ed. Neubauer p. 23 Z. 11—12 wörtlich ohne Quellenangabe abschreibt. Im zweiten Kapitel gibt Lewin eine klare Uebersicht über den Inhalt und im dritten spricht er sich über die Veranlassung aus und sucht es wahrscheinlich zu machen, dass karäische Agitation in Kaiman den Anlass zur Anfrage bei Scherira gegeben habe. Diese Hypothese verdient nähere Untersuchung. Mancher seiner Beweise, z. B. der p. 19 zuletzt angeführte Satz sind sehr zweifelhaft. Den Hauptteil der Prolegomena nimmt mit Recht die Besprechung der Hss. und früheren Ausgaben ein. L. setzt unpraktischerweise letzten an erste Stelle und behandelt einige Hss. schon in dem Kapitel über die Ausgaben. Es ergibt sich daraus eine gewisse Ungleichmässigkeit, die leicht zu vermeiden gewesen wäre; z. B. werden wir über deu Wert der Berliner Hs. gamicht unterrichtet. Sehr kurz wird die Editio Schullam (so sollte es p. 19 statt Editio J u - c ha 8 in heissen) abgefertigt. Dass allgemeine Urteil (p. 20), dass sie gar nicht als besonders schlecht zu bezeichnen sei, genügt nicht. L. hätte den Text eingehender besprechen müssen. Z. B. f. 116 b Z. 93 heisst es עזאי statt זכאי, Z. 19 ist ausgefallen: מאן דתני מאברין לא משתבש כגון אבר אבר ומאן דתני מעברין לא משתבש und solcher Ausfall von Sätzen durch Homoioteleuta ist nicht selten; vgl: 117 b Z. 5 und 22. 118 a Z. 6 und Z. 2 v. u., 118 b Z. 2 v. u. und öfters. Bei Talmudstellen hat der Herausgeber gewöhnlich den Namen des Traktats hinzugesetzt. Sein Text ist dem Cod. Epstein sehr nahe verwandt, und ich habe im Anschluss an Epstein Zf HB. V 58 die Vermutung ausgesprochen, dass beide auf eine gemeinsame Vorlage zurückgehen. L. behauptet demgegenüber, dass der Text mit keiner der bekannten Hss. übereinstimme. Ich glaube nicht, dass er im Grossen und Ganzen mehr von Cod. Epstein verschieden ist, als