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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1907-07-01 · 4 (Juli-August 1907) · p. Seite 114

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
XI (1907)
Issue
4 (Juli-August 1907)
Date
1907-07-01
Page
Seite 114 (sequence 18)
Language
German
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114 enthalten einen Bannfluch gegen diejenigen, die sich nicht nach den Bestimmungen richten, und ein Inhaltsverzeichnis. Ich lasse nun eine kurze Beschreibung der mir vorliegenden סדר' ההערכה folgen, wobei ich die Namen der Taxatoren2) und die Steuerrate angebe. 1) 1695. סדר ההערכה אשד .שמו מעלת הנבחרים• מהקהל יצ״ו לעיני כל איש ... לשלש שנים גאות שתהלנה ביום ג׳ יינארו ■התנ״ה ותמשכנה ער ק׳ יינארו התנ״ח הבע״ל. Mantua bei den Söhnen des Josua aus Perugiä 8 Bl. 4° in Raschischrift. Unterzeichnet sind Jehuda b. ־ Eliezer Briel, Josef Baruch b. Moses Cases, Israel Jacob b. Gad Chasak (Forte), Isak ben Samuel Chajim Bassan und Samuel Ben- -zion. b. Israel סנ*ל. Auf Grund eines Gemeindebeschlusses vom 1. Dec. 1694 ־' hatten die Unterzeichneten Auftrag erhalten, die den veränderten Zeitverhältnissen nicht mehr entsprechenden Beglements ,gründlich umzuarbeiten. Die Verordnungen sind in 26 Paragraphen geteilt, von denen die 6 letzten sich mit der Gemeindeverwaltung beschäftigen. Der grösste Teil der Verordnungen befasst sich mit den Bestimmungen über die Bilanz, die jedes Gemeindemitglied Anfang Januar machen muss. Nur wer 500 Scudi3) versteuert, ist stimmberechtigt. Die Steuerquote wird von Fall zu Fall von den Taxatoren bestimmt סדר ההערכה וההנהגה שקיימו וקבל‘ עליהם בני ק״ק מנטובה .1777 (2 יצ*ו בהקבץ . . . אנשי הועד כללי אור ליום ב׳ ט*ו לחדש בסלו התק* ז כעד •משך שלש שנים באות מחדש מרצו הכע״ל עד תום כל חדש פיברארו משנת י תק* י Mantua bei Bafael Chajim d’ltalia 8 Bl. 4° in Quadratschrift (wie alle folgenden Nummern). Die Verordnungen, hier in 58 Paragraphen geteilt, nehmen Bi. 2—7 ein und sind von dem Gemeinde- Sekretär Abraham Norzi unterzeichnet Bl. 8a folgt der. Bann- Spruch gegen diejenigen, die sich nicht fügen, unterzeichnet von Juda b. Jakob Mendola, 8b ein Inhalsverzeichnis. Die Taxatoren sind nach § 58 David Fano, Josef Cohen Modon, Isac Levi Monferino, Samuel Menachem Cohen. Die Verhältnisse haben sich, in- ־ zwischen gänzlich verändert. Ein stimmberechtigtes Mitglied muss 2000 Scudi versteuern, und diese Summe findet sich auch in allen weiteren Reglements. Die Steuerrate ist anderthalb Prozent, die in monatlichen Baten zu zahlen ist. Die Bäte bleibt für 3 Jahre un-; verändert ohne Rücksicht auf Aenderung der Vermögensverhältnisse, ausser bei Verlust von Dreivierteln des deklarierten Vermögens. Die Bestimmungen über die Gemeindeverwaltung (§§ 47—58) haben die Ueberschrift אלה החוקים והתורות שהוסדרו בהנהגת הוועדים לתקק הק״קי בכללו. *) In der Umschrift der Familiennamen folge ich Mortara’s Indice. In sämtlichen Verordnungen ist angegeben, dass Scndis zu 6 Lire gemeint sind.

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