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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1904-09-01 · 5 (September-Oktober 1904) · p. Seite 151

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
VIII (1904)
Issue
5 (September-Oktober 1904)
Date
1904-09-01
Page
Seite 151 (sequence 23)
Language
German
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151 53. Jüdische Aerzte und populäre Vorträge. Die jüdische Synagoge war zuerst ein Lehrhaus, dann eine Gebetstätte, zuletzt für Viele der Versammlungsplatz, in welchem sie an hohen Feiertagen, oder wenigstens an drei Tagen im Jahre, ihr sogen. Bekennthis und die Angehörigkeit an die Gemeinde kundgaben, während an den Sabbaten die Predigt je nach der Richtung und Befähigung des ausschliesslichen Wortführers in vorherrschend erbauender oder belehrender Form eine rück- oder fortschreitende Tendenz verfolgte. Seit etwa einem hälben Jahrhundert hat die eigentliche Be-* lehrung über Judentum und dessen Bekenner, vorzugsweise über ihre Vergangenheit, unter der Firma ״Geschichte“ ausserhalb der Synagoge Pflegstätten gefunden. Die Jugend soll in den Religions sch ulen ihre Vorfahren gerecht beurteilen lernen, die Märtyrer bewundern, die Gelehrten hochschätzen. Neben den Religionslehrbüchern, welehe grossenteils als ihr Ziel nicht die Bar-Mizwa, sondern die Konfirmation1) beider Geschlechter vorbereiten sollen, sind Lehrbücher über ״jüdische Geschichte“ von der biblischen Zeit bis zur Gegenwart erschienen, welche nicht bloss in jüdischen Schulen als obligater Bestandteil des Religionsunterrichts behandelt wird. Die Begriffe von Religion und Nation liegen hier in ihrer alten Untrennbarkeit zu Grunde, ausser der im Hintergründe versteckten Apologetik dem Antisemitismus gegenüber. Hier wird der Elementarunterricht nicht bloss ein Analogon zur ״Kirchengeschichtet, welche den christlichen Schulen höherer Stufe vorbehalten ist, sondern die frühe Jugend wird mit einer Portion Gelehrtengeschichte belastet, zu deren Verständnis und Würdigung ihr die allernötigsten Vorbegriffe fehlen. So mancher Verfasser und Lehrer bedenkt nicht, dass dadurch Allerlei dem Gedächtnis eingeprägt wird, was im Verstand keinen Platz finden, also auch dem beabsichtigten Zweck nicht dienen kann. Doch liegt hier die Anwendung in civilisirten Staaten in dem einsichtigen Ermessen des Lehrers, also einer Persönlichkeit, welche ihre ausschliessliche Berechtigung zu unterrichten nur durch gewisse Vorbedingungen pädagogischer Natur erwerben kann. Allerdings gibt es darin noch Ausnahmen genug, nämlich wo der Rabbiner oder Prediger als solcher ohne Weiteres auch als Religionslehrer der Jugend anerkannt wird. Von Privatunterricht mag hier gänzlich abgesehen sein. נ) Diese Form der religiösen Mündigkeit ist unstreitig christlichen Ursprungs, aber die neuesten Gegner der Orgel sind nicht alle gegen Konfirmation in der Synagoge. Ygl. HB. 1862 S. 86.

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