Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- IV (1900)
- Issue
- 3 (Mai-Juni 1900)
- Date
- 1900-05-01
- Page
- Seite 67 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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07 die talmudisch-hälachische Behandlungsweise vorherrscht, dennoch auch eine Fülle von wissenschaftlichen Anregungen. In einzelnen Teilen ist das Buch fast ein erschöpfender Gesetz-Codex mit den ausführlichsten dazu gehörigen Begründungen und Erläuterungen aus den beiden Talmuden und den älteren und neueren Commentatoren und Decisoren. Man vgl. z. B. die gründliche erschöpfende Abhandlung über אכילת סירות מנכסי מלוג (S. 118—159), über זמן כגיטין (S. 208—225), die Ausführungen über חלה (S. 47—60) und über ערבה (S. 63—71). Mit Bedacht werden stets alle Ansichten der Alten und Späteren vorgeführt und nach ihnen das eigene Urteil wohl erwogen. Bei der Zeitbestimmung für die einzelnen Verordnungen sind dem Verf. die Angaben des Talmuds massgebend, und er verzichtet auf eigene kritische Combinationen. In Differenzen zwischen dem Babli und Jeruschalmi halt der Verf. an dem Kanon der Alten fest, dass nach dem Babli zu entscheiden sei (S. 17). Es seien hier noch wenige Bemerkungen zur ersten Abteilung gegeben. Zu S. 20: Die Worte ושני תבשילין in Pesachim 114 a gehören nicht der Mischna an; sie sind ein späterer Zusatz (s. Babbinowitz). Zu S. 21: Die Zeit der Verordnung in Ko. 46 wäre vielleicht genauer auf die letzten Jahrzehnte des zweiten Tempels zu bestimmen, in denen Abba Saul b. Bothnit über die Gewalttätigkeit der mächtigen Priesterfamilien klagt (Pesachim 57 a). Zu S. 28: Die vom Verf. vorgeschlagene Emendation zu Tosefta Schebiit III ist nach Schwarz (הגיון אריה IV z. Stelle) mmöthig, und es ist die LA. התחילו לום ר (bei Zuckermandel) dem חזרו לאסור vorzuziehen. Zu S. 31: Es scheint dem Verf. entgangen zu sein, dass in der von ihm citierten Tosefta Schebiit IV ein ganzer Satz fehlt (vgl. ed. Zuckermandel), worauf schon B. David Pardo im חסדי דוד aufmerksam macht; infolge dessen ist die Vermutung des Verf., die er ja selbst mit Nedarim 53b im Widerspruch erklärt, aus jener Toseftastelle nicht erwiesen. Zu S. 39: Betreffs der Zeit der Verordnung über die Schekalim wäre auch das Scholion zu Megillat Taanit c. 1 heranzuziehen. Zu S. 48: Die Annahme, Esra hätte bereits die zwei Challot angeordnet, ist unstatthaft, besonders nach der vom Verf. S. 51 citierten Ansicht des Ascheri und Maimonides, wonach selbst die zwei Challot in den Grenzländern Palästina^ wegen טומאת ארץ העמים, einer viel späteren Verordnung (Sabbat 15 a), eingeführt wurden. Zu S. 77: Die Angabe, dass ס, פדה ein Thoragebot ist, befindet sich in den Tosafot des B. Jehuda Chasid zu Berachot II. Wir schliessen mit dem Wunsche, dass es dem Verf. gelingen möge, sein Werk vollständig im Druck erscheinen zu lassen. — Br. B. Hoffmann.\ BRAININ, R., זכרונות, Erinnerungen an A. Zederbaum. Krakau, Verlag des Herausgebers J. S. Fuchs in Krakau, 1899. 30 S. 8״. M. 0,60. CHARISI, JEHUDA AL-, תדוכמוד, Die Makamen etc., von A. Kaminka. (Oben S. 34ff.; Schluss.) [Die Besultate, die sich aus einer Prüfung der im Tachkemoni enthaltenen Gedichte ergeben, rechtfertigen leider ,alle Befürchtungen, die wir nach allem, was wir im ersten Artikel über die Prosa erfahren, hegen mussten. Es ist unbegreiflich, wo jemand bei einer Leistung so zweifelhafter Natur den Mut hemimmt, zu sagen: ולעמת זאת שקדתי לערוך את החרוזים על סי עיון בנוסחאותיהם השונות und hinzuzufügen: ויחזיק (הקורא) טובה להמדסיסים ... על שלא חסו גם מצדם על ההוצאות הרבות ובהססד מרובה שהגיע להם ע״י ארך זמן הרפוס לא נמנעו מחבות על התקונים אשר