Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- IV (1900)
- Issue
- 2 (März-April 1900)
- Date
- 1900-03-01
- Page
- Seite 49 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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49 fortfahren, von uncensierten Ausgaben und deren Inhalt zu fabeln! Oder etwa den jüdischen Theologen? So bescheidene Ansprüche wagt auch heutzütage keiner öffentlich an die Ausbildung des Rabbiners zu stellen! Wohl aber ist es von Wert, dass demjenigen, den seine Studien in die Länder und Zeiten führen, in denen der Talmud entstanden ist, eine sekundäre Quelle geboten wird und dass ebenso jeder Gebildete, der auch ein ernstes Buch zur Hand nimmt, Gelegenheit erhält, die so ganz anders gestaltete Welt des Talmuds aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Diesem Zweck hat eine TJebersetzung des Talmuds zu dienen. Sie kann ihn nur dann erfüllen, wenn der Leser ohne Zuhilfenahme des Originals ein völlig klares Bild vom Inhalt erhält, und wenn er nur die Schwierigkeiten zu überwinden hat, die der behandelte Gegenstand selber bietet. Die vorliegende Uebersetzung strebt mehr als andere mir bekannte diesem Ziele zu, doch bleibt sie auf halbem Wege stehen. Mehrere Beispiele aus dem Anfang des פרק אלו נערות mögen das illustrieren (I S. 137ff). Die Frage נערה אין קטנה לא wird treffend wiedergegeben durch den ausführlichen Satz: In der Mischna wird die Bezeichnung נערה gebraucht d. h. nur dann, wenn sie eine נערה eine Jungfrau ist, erhält sie das Strafgeld, aber wenn sie noch ein Kind (jünger als 12 Jahre) ist, wird keine Geldbusse entrichtet (S. 188); dagegen hölzern und geradezu unverständlich: קנס אין מבר לא אימא אף קנס במקום מכר: Heisst das Strafgeld wohl aber Verkauf nicht? Sage vielmehr auch wo Verkauf gestattet ist•, wird Strafgeld gezahlt (ebd.). Ebenso ist verständlich übersetzt ולאסוקי מהאי תנא דתניא ולו תהיה לאשה שמעון התימני אומר האשה שיש בה הויה ובו׳: das ist entgegengesetzt der Ansicht jenes Tannaiten; denn die Boraitha lehrt: Es heisst Dt. 22,29 (so, und nicht 22,19): ״Ihm soll sie als Frau verbleiben“ Simon aus Teman sagt: Damit ist gemeint: Es muss bei der Frau (über die er üble Nachreden verbreitet hat) eine Verehelichung angehen, aber R. Simon b. Menasja sagt, es muss eine Frau sein, die er behalten darf (S. 140). Das ist in Verbindung mit den kurzen ergänzenden Anmerkungen 1—8 verständlich, wenn man auch wünschte, dass Anm. 1 in den Text verwoben wäre und dass die Differenz zwischen den beiden Tannaim, der die verschiedene Uebersetzung des תהיה mit ״werden“ und ״verbleiben“ zu Grunde liegt, präciser wiedergegeben wäre. Das folgende ist aber wieder unverständlich. מאי בינייהו א/,ר זירא ממזרת ונתינה איכא בינייהו למ״ד יש בה הויה הא נמי יש בה הויה למ״ד ראויה לקיימה הא אינה ״ ראויה לקיימהWorin gehen die Beiden (ihre Ansichten) auseinander? R. Sera sagt: Das Auseinandergehen zeigt sich beim Bastard und der Nathina (Gibeonitin). Nach dem, der annimmt, es muss eine Verehelichung bei der Frau angängig sein, hat auch bei diesen Frauen die Verehelichung Giltigkeit, während nach dem, der verlangt, dass die Frau bei dem Manne soll bleiben können, die hier genannten Frauen nicht bei ihm (als Ehegattinnen) bleiben dürfen“ (ebd.). Das, worauf es ankommt, dass bei ממזרת ונתינה nach dem Einen קנס zu zahlen, nach dem Anderen nicht zu zahlen ist, bleibt unerwähnt. Die ganze Parthie auf fol. 30 b מאי איכא בין רבא לאביי איכא בינייהו זר שאכל תרומה ist Mar. Dann aber heisst es für ״ :לימא סליגא דר, אבין דא״ר אבין וכו׳Soll man sagen, dass er der Meinung des R. Abin widerstreitet? Denn R. Abin sagt: Wenn Jemand (am Sabbath) einen Pfeil vom Anfang bis zum Ende wirft und seidene Kleider bei seinem Gehen zerreisst, ist er (von dein Schadenersätze) frei, denn das Fortnehmen eines Gegenstandes von seiner Stelle geschieht behufs Niederlegens desselben und ebenso bezweckt hier das Aufheben (der Teruma) das Essen?“ Warum nicht ״schiesst“ 2