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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1897-05-01 · 3 (Mai-Juni 1897) · p. Seite 103

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
II (1897)
Issue
3 (Mai-Juni 1897)
Date
1897-05-01
Page
Seite 103 (sequence 35)
Language
German
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103 vorgesehen waren124), darunter auch die, dass der zu Privilegirende in der Synagoge einen Eid ablege, seinen Verpflichtungen gegenüber Macklot gerecht zu werden. Diese Forderung führt zu einer neuen Eingabe Wormsers und seines Schwagers, in der sie um Erlassung dieses Eides nachsuchen. ״Gleichwie wir“, so heisst es darin, ״aber noch Niemalen einen Eid abgelegt haben und besonders bei mir dem Talmud Lehrer Belte Moses, der ich in Abwesenheit des Landrabbiners125) seine Dienste versehe und den Eid auslegen mus 126), bei fremden als einheimischen Juden grosses Aufsehen erregen würde, auch dabei mit grossen Unkosten verknüpfet ist; zumalen Wir wegen denen den Rath Macklot127) betreffenden Punkten mit demselben uns besprochen und von ihm die Versicherung erhalten haben, dass er damit zufrieden sei, wann wir bei 0. A. desfalls handtreu ablegen würden: So hoffen wir keine Fehlbitte zu wagen, wann E. Hf. DJ. wir tiefniedrigst aufiehen, uns den Eid gnädigst nachzulassen, und fürstlichem 0. A. aufzugeben, dass dasselbe von uns Handtreu an Eidesstattabnehmen“128). Die Eingabe wird vom Hofrath am 22.. Juli an das 0. A. abgegeben, zur Berichterstattung nach Anhörung Macklots 129). Dieser ״hat nichts dagegen, die beeden Juden statt dem körperlichen Eid mit einem unter den Juden selbst gewöhnlichen feyerlichen Handgelübde za belegen“*30) uü(j 0. A. stellt die Entscheidung ״einem höheren Ermessen anheim, da die poena privationis in casu contraventionis immer ein Riegel gegen besorgliche Übertretung ist“131). Diesem Standpunkt schliesst sich der Hofrath an und stellt entsprechenden Antrag an den Geheimrath132), worauf dieser die Enthebung von der Eidespflicht ausspricht183) und das 0. A. demgemäss instruirt 184). Die Druckerei nahm unter der Leitung der beiden Schwäger einen kräftigen Aufschwung, der allerdings fast ausschliesslich gangbaren Verlagsartikeln, wie Ritualien, Bibelwerken u* ä. zu Gute kam, während die Drucklegung wissenschaftlicher Werke zurücktritt. Um 1803 erfuhr die Societät durch den Hinzutritt zweier geldkräftiger Männer, der Brüder Seeligmann 135) und Joseph Ettlinger136) 124) Stk. 61a. — 25ג) Damals: E. Thias Weil! — 126) D. h. vorkommenden Falles den Eid more judaico abnehmen muss. — 12ד Macklot war i. J. 1674 der Titel Rechnungsrath und 1788 eines Hofkammerraths ertheilt worden. Fecht S. 817. — m) Stk. 62. — 120) Stk. 68. — 13u) Stk. 68. - ג«) Stk. 65. 32נ) Stk. 66. — 133) Stk. 66 b. — '134) Schon am Schlüsse der 1803 vollendeten תפלת קרבן תמיד findet sich eine Danksagung an ihn für seine Munificenz, die die Aufstellung einer neuen Presse und die Anschaffung neuer Schrift usw. ermöglichte; vgl. Anlage 1. s. t. — 135) Dieser wird zuerst gemeinsam mit seinem Bruder als Gesellschafter auf den Drucken des Jahres 1805 angeführt. — 5)3ב) Diese Familie bildet einen Zweig der in mehreren Linien vorkommenden Familie Ettlinger und hat noch heute daselbst

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