Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- II (1897)
- Issue
- 1 (Januar-Februar 1897)
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2254995-7565887-7600074--0214-2255192- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
2 Mechilta, Sifra, Sifre und die anderen Baraita’s im Babli und Jeraschalmi zu Batlie gezogen; sodann wird untersucht, welche Auffassung und Anwendung die betreffende Halacha in den Schulen der Amoräer zu verschiedenen Zeiten gefunden und für die am meisten einleuchtende ך״ Auffassung entschieden. Darin, dass der Verf. sehr oft Halachot gegen den babylonischen Talmud (oft wie der Jeruschalmi, oft auch gegen beide Talmude) erklärt, sind ihm in neuerer Zeit bereits viele vorangegangen (Geiger, Schorr, Pineies, Frankel Grätz u. A.); auffallend ist nur, dass der Verf., der diese Interpretations-Methode zura ersten Male in grossem Maasstabe auf mehrere ganze Traktate des Talmuds anwendet, es unterlässt, daraus die praktischen Consequenzen zu ziehen. Würde der Verf. nach Art der Alten nach jeder theoretischen Erörterung ein: 4‘ולעני ן הלכה״ (die Folgerung für die Praxis) hinzufügen, dann könnte man ermessen, welches Vertrauen er selbst in seine Hypothesen setzt und welche Tragkraft er seinen Beweisen zuschreibt. In der vorliegenden Form werden einst die Dünner’schen ,,Randglossen“, vielleicht gegen seine eigene Absicht, dazu missbraucht werden, nicht nur den ganzen Schulchan aruch, sondern auch alle anderen Religions-Codices über den Haufen zu werfen. Im Uebrigen enthalten die הגהות selbst für diejenigen, welche die Erklärungs-Methode des Verf.’s für unstatt* haft halten, eine reiche Fülle von treffenden Bemerkungen und Anregungen zur weiteren Forschung auf dem Gebiete der Halacha. Unangenehm berührt es jedoch, dass der Verf. auf seine Vorgänger gar keine Rücksicht nimmt, ja sie gar nicht der Erwähnung würdigt. Wer das Buch liest, glaubt einen jüngeren Zeitgenossen des Maimonides darin zu vernehmen, denn die nachmaimonidische Litteratur wird da kaum einmal erwähnt. Auch die vormaimonidischen Erklärer finden selten Beachtung; blos Maimon. wird oft genannt. Bei so stark ent• wickeltem Selbstbewusstsein klingt ein mitunter vorkommendes: ולולא״ דמיסתסיגא“ u. dgl. mehr als ironisch. Um Einzelnes zu beachten, mögen noch wenige Bemerkungen hier Platz finden: S. 7ד wird za ומודה ר׳ יהושע (Keth. 16 b) gegen Tos. die Erklärung von Raschi gegeben (natürlich nach Art des Verf.’s, ohne diese ראשונים zu nennen). Nun wird der Verf. mit dem zweiten von Tos. gegen Raschi erhobenen Einwand aus Talm. 17 b leicht fertig, indem er annimmt, dass der Talm. selbst die Stelle nicht richtig aufgefasst; er vergisst aber, den ersten Einwand der Tos. aus dem Schlüsse der Mischna selbst (ואם יש עדים) zu beseitigen. — Auf derselben Seite ist zu Spalte 1 zu bemerken: Die Frage, ob wenn sicher אזלי אינהו לגבה nach dem רוב zu entscheiden ist, hängt von zwei LAA. ab, die bereits in den neueren Talmudausgg. am Rande verzeichnet sind und vom Verf. auffälliger Weise nicht erwähnt werden. - Zu S. 8: Es ist unzulässig, ומסכנה ואילך auf die Zerstörung des Tempels zu beziehen, da dieser Ausdruck stets von der hadrianischen Verfolgungszeit gebraucht wird. — S. כ׳ zu Keth. 76b findet der Verf. auffallend, warum die anderen Amoraim die Erkl. der Mischna durch die Regel SamuePs (כל שנולד ספק ברשותו) nicht acceptiert haben. Einfach wegen des von Abaja gegen Raba (der ja dieser Erkl. folgt) erhobenen triftigen Einwands. Uebrigens ist die Erklärung des ר״ן vollkommen befriedigend. — Zu S. ,נ Sp. 2: Es ist unmöglich anzunehmen, dass erst in Folge der Ereignisse zur Zeit des Herodes die babylonischen Geschlechter besonders für מיוחסין gehalten Wurden, da bereits Herodes, um seine dunkle Herkunft zu verbergen, aussprengen liess, er sei von babyl. Abstammung. — Zu S. ס״ט Sp. 2: עירה heisst da nicht]: giessen (wie עירה דם הפר), sondern: verbinden (vgl. דמעורה Gittin 20b, העראח). ץ