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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1896-11-01 · 6 (November-Dezember 1896) · p. Seite 185

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
I (1896/97)
Issue
6 (November-Dezember 1896)
Date
1896-11-01
Page
Seite 185 (sequence 25)
Language
German
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185 Talmud, wie jeder Nicht-Querköpfige sofort sieht, den in der unmittelbar vorher citirten Baraita erwähnten Fall, dass es dem Israeliten gestattet ist, einen verlassenen Todten (מת מצויה) zu beerdigen, wenn er auch dadurch entweder die rechtzeitige Beschneidung seines Sohnes oder das Passah-Opfer versäumt. Diese Versäumnisse bezeichnet der Talmud als Unterlassungssünde (שב ואל תעשה vgl. Aruch s. v. שב II). Pinner und sein Nachschreiber L. G. (ersterer ausführlieh, letzterer in Kürze) haben missverständlich das שב ואל תעשה des Talmuds auf die ebenfalls gestattete Verunreinigung des Nasir bei Beerdigung eines verlassenen Todten bezogen. Da aber doch der sich verunreinigende Nasir eine Sünde durch die That begeht, so hat Pinner, um den Ausdruck שב ואל תעשה des Talmuds zu erklären folgende Klügelei ausgetüftelt: Der Nasir, der einen Todten begräbt, übt ein Gebot, die dabei stattgefundene Verunreinigung aber entsteht ganz zufällig und erfordert keine Thätigkeit. Diese Haarspalterei, die man Sophistik nennen könnte,^ wenn sie nicht gar zu dumm wäre, hat sich L. G. mit kühnem Griff angeeignet, und trotzdem ich ihm den Fehler angestrichen habe, nicht wie ein ehrlicher Mann eingestanden, durch Pinner irregeführt worden zu sein, sondern es vorgezogen, sich aufs Leugnen der Wahrheit zu legen und den Leuten weiss zu machen, seine Erklärung stände in Raschi. — Von der falschen Erklärung aber, dass der Talmud mit שב ואל תעשה auf den sich verunreinigenden Nasir hinziele, ist bei Raschi nichts zu erblicken. Vielmehr erhebt Raschi in Folge des talmudischen Ausspruchs seinerseits den Einwand, dass doch auch dem Nasir die Verunreinigung bei מתמצוה gestattet sei, wiewohl dies nicht blos Unterlassungssünde ist דלאו שב ואל תעשה היא. Darauf antwortet Raschi, das betreffende Verbot ist für diesen Fall von der Thora von vorne herein gar, nicht gesetzt worden; es lässt sich also nicht schliessen, dass man ein derartiges Verbot der Menschwürde wegen übertreten dürfe (vgl. Tos. v. שב). — Ich müsste noch weiter die anderen Methoden G'scher ״Widerlegungskunst״ Ihnen mittheilen; allein ich kann Ihnen, Herr Redacteur, nicht zümuten, einer solchen unfruchtbaren Arbeit Raum zu geben. Zur Widerlegung von notorisch falschen Behauptungen, wie, dass ״ תנאSchülerבמה ,״ im Talmud ״Götzenaltar״ bedeutet, u. drgl., ist Ihre Zeitschrift nicht da; habeat sibi! — Ich werde auch von nun ab alle Auslassungen G’s, mögen sie noch soviel Schmähungen und Verdächtigungen gegen mich Vorbringen, unberücksichtigt lassen. — Ihnen, geehrter Herr Redacteur, meinen verbindlichsten Dank im Voraus, wenn Sie diesen meinen allzulangen Brief in Ihrer gesch. Zeitschrift veröffentlichen. Mit Hochachtung ergebenst D, Hoffmann.

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