Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1896-11-01 · 6 (November-Dezember 1896) · p. Seite 172

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
I (1896/97)
Issue
6 (November-Dezember 1896)
Date
1896-11-01
Page
Seite 172 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2254995-7565884-7600069--0188-2255176
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

172 allen Zweigen der Literatur, soweit sie einer Bearbeitung in der dem Zwecke des Werkes entsprechenden Form fähig sind, gerecht zu werden. Auch das muss zugegeben werden, dass sie bei einer beträchtlichen Zahl ר von Artikeln in Bezug auf die Mitarbeiter die glücklichste Wahl getroffen haben. Und diese Artikel verleihen dem Werke seinen hohen Wert. Arbeiten, wie z. B. diejenigen Bachers, können eben nur von Fachmännern geliefert werden, die das zu behandelnde Gebiet voll und ganz beherrschen und ein Auge haben, scharf genug, um das herausfinden zu können, was an einem Thema wesentlich und charakteristisch ist. Massora, Grammatik und Exegese, die sprödesten Stoffe,sind erschöpfend und so dargestellt, dass sie sich wie ein leichtgeschriebener Roman lesen. Was wir zu dem letzten Artikel hinzuzufügen haben, sind einige unwesentliche, zumeist bibliographische Bemerkungen. So wäre (II., S. 328) ein Hinweis auf Midrasch ha-Ohefez am Platze gewesen. Von Eiieser aus Beaugency sind auch Auszüge aus seinem Comment. zu Hiob zu finden; s. Schiller-Szinessy, Gatal. Cambridge p. 41 (vergl. auch Zunz, Zur Gesch. 79); interessant für Eleasar ist die Stelle in רשב״ם zu Deut. 1, 2. In die Literatur über Tobia b. Eiieser (S. 335) gehören jetzt noch Bamberger (Tobias Comm. zu Ruth, Mainz 1887) u. Nacht (Tobia’s Comm. zu Threni, Berlin 1895). Bei Menachem b. Chelbo (S. 336) vermissen wir einen Hinweis auf Luzzatto (כרם חמד VII), der überhaupt in Frage zieht, ob Menachem seine exegetischen Bemerkungcn aufgezeichnet. Zu Sam. b. Meir vergl. auch Porges, R. Sam. b. Meir als Exeget etc. (Monatsschrift XXXII, 161—182, 217 —228; 270—282 u. 283—285). Diese wenigen Bemerkungen sind natürlich nicht von Einfluss auf die Darstellung selbst. In anderen Fällen aber haben die Bearbeiter schwachen Kräften zu viel zugetraut. Wenn Jemand, dessen Ruf als gründlicher Gelehrter noch lange nicht feststeht, den Auftrag erhält, innerhalb einiger. Monate zu arbeiten über ״Die Literatur der geonäischen Zeit“, über ״Die rabbinische Literatur der 8pan.-arab. Schulen“ und über ״Die Halacha in Italien, Frankreich und Deutschland“, und er unbescheiden genug ist, diese Arbeiten auf seine Schultern zu laden: so können eben nur oberflächliche Abhandlungen entstehen, die weder im Ganzen das Richtige treffen, noch im Einzelnen genau sind. Die Bemerkung (II., S: 346), dass die Halacha ״ein Unglück und eine wohlempfundene Plage für das Volk sei“ charakterisiert die Auffassung, welche der Verf. von dem Thema hat, das er behandelt. Und diese Auffassung ist nicht etwa in der halachischen Literatur begründet; um aus ihr ein Motiv abzüleiten, bedarf es erst der Verdrehung und Verkennung. Geradezu lächerlich ist die Behauptung (S. 346), dass die span. Talmudisten ״über die einseitige und einfältige Uebertreibung der Wichtigkeit von äussern Formen und Uebungen, ihren gerechten, von Niemand missverstandenen Spott ergiessen“. Verf. selbst hat diesen Spott —־ wir wollen es zu seiner Entschuldigung annehmen — missverstanden. Sam. ha-Nagid, dessen Gedichten Verf. den einzigen Beleg für diese Behauptung entnimmt, wendet sich in seinen Versen gegen diejenigen, die in ihrem Dünkel sich überheben und als ״Lehrhaus-Meister“ sich geberden; dieser Umstand giebt ihm Veranlassung zum Tadel, nicht ״die Uebertreibung der Wichtigkeit von äussern Formen und Uebungen.“ — Chasdai hat nicht, wie S. 248 Anm. 3 angegeben, Dioscorides übersetzt; er hat sich an der Uebersetzung nur beteiligt (vergl. H. B. X, 82). Der Einwand gegen Lebrechts Erklärung von הכנסת בלה (S. 358, Anm.) ist nichtig. Nach S. 367 waren sämtliche Beschuldigungen, die man

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.