Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band VI. 1863
- Issue
- No. 33 Mai-Juni
- Date
- 1863-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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68 Locsilit&t vermiethe, um die W&aren zu verkaufen« Wie andere Kramer sollen die Juden unter freiem Himmel oder in Buden ihre Waaren feilhalten« 1498• Leonhard Erzbischof von Salzburg weist die Juden von da״ selbst aus. 1498, Prag nach St. Galli. Wladislaua bestätigt das Privilegium von Karl IV«: Kein Jude soll von einem christlichen Kaufmann Waaren einkaufen oder annehmen, bei Strafe der Coufiscation, auch weder heimlich noch öffentlieh in deren Häuser, Tandelmarkt oder Gassen Waaren verkaufen. 1499. Wladislaus: ״Auch wollen wir, dass kein Jude in der Stadt Carlsbad mit Wohnung gesetzt werde.“ Die Censur hebräischer Bücher in Italien• 2. Anhang (vgl. vor. J. S. 125).1) Hr. D. Oppenheim weist oben S. 61 auf eine Stelle im Buche Schalschelet hin, dessen Verfasser er hier für ganz ״genau unterrichtet“ hält, wornach Ludovico Sforza, genannt il Moro (der Mohr), Regent und Herzog von Mailand (1477-1500, starb 1510) die Censur, oder eigentlich die ״Purification“ der hebr. Bücher, — gleichzeitig mit den Gesetzen der römischen Curie, welche bereits 1479 und 1496 eine Art kirchlicher Aufsicht über die Druckerei anordneten — eingeführt hätte; בדור הוה לותיקו ספורצה המכונה מות, החוקרים שהיו בפולכוחו דמילאן העלילו על ספרי היהודים והוכרחו לזקק ם ואני ראיתי מה וקוק ים ההם — ich gebe ההם nach ed. Veti. 115, schon die Amst. 94 b. hat, wie die von Hrn. 0. citirte, בהם. Er meint ferner, es ergebe sich hieraus, ״dass die censirten und purificirten Bücher זקוקים hiessen, wie G. bezeugt, dergleichen gesehen zu haben. Der technische Ausdruck für Censur u. dgl., dessen sich die Juden bedienten, war pp)], d. h. von anstössigen Stellen reinigen.“ Dabei nimmt Hr. 0. an dem Ausdruck ספר הזקוק Anstoss, welches eigentlich המזקק heissen müsse. Allein זקוק ist nicht part. pass, Kal, sondern das, im Neuhebr. gewöhnliche nom. actionis Piel (plene זיקוק), und der Piel allein wird gewöhnlich für ״läutern“ (vgl. לזקק הכסף, bei Wolf, BH. 11, 1299 u. 198 hinter unserem זקוק), Kal u. Nifal für ״binden, gebunden, verpflichtet sein“ (vgl. זיקים Fesseln), gebraucht. Demnach ist umgekehrt זקוקים von ספרים auffallend, und nach der richtigen Lesart ההם möchte man זקוקים für ״Purificationen“ nehmen. — Gedalja giebt jene Notiz nach der Vertreibung aus Baiern mit dem Druckfehler 5120= 1200 der Zerstörung (Catal. p. 3053), die Verfolgungen des ״Moro“ nach 1477 u. 1489 erwähnt Josef Kohen (S. 65 deutsch v. Wiener, vgl. Zunz, Synag• Poesie 51), von den Büchern ist dort keine Rede. Die Worte Gedalja’s sind offenbar von einer Selbstcensur zu ¥ *) Zu S. 125 bemerke ich, dass die HS. Plut. 1 Cod. 5 bei Btscioni (p. 16 in 8vo.) folgende Notiz hat: 1555 die 16. Decembr. revisus per D. Jacobum Geraldini Commissarium Apostolicum. Caesar Belliasus Cimae Episcopus Bonon. et dicti D. Commissarii Notarius man. Das Jahr ist wohl correct? —Zu S. 126 A. 5. Censurbewilligung etc. schon in 1696 ברכת אברהם (Wolf IV p. 756).