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Hebraeische Bibliographie · 1862-07-01 · No. 28 Juli-August · p. [Seite]

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Journal
Hebraeische Bibliographie
Volume
Band V. 1862
Issue
No. 28 Juli-August
Date
1862-07-01
Page
[Seite] (sequence 20)
Language
German
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100 ככל זה הספר תמצא שבח נתל לאומה הישראלית ואין בוה דבר לפי שזה etc. יובן על מה שעבר, ועתה אומתנו היא י הנבחרת במקומה, ונקראת ישראל Zur Vervollständigung unseres Themas dienen noch folgende Nachrichten. Es vergingen nur wenige Jahre, als die Jagd auf hebräische Bücher von Neuem begann, wovon sich Spuren in den Jahren 1610, 1617 finden; 80 dass die Juden Mantua’s sich gezwungen sahen, mehre Male den Generalinquisitor anzugehen, dass er ihnen einen Corrector (Censor) gestatte ״mit der Autorität, ihre Bücher von den frrthümern zu purgiren, wenn sich sölche darin finden sollten, indem sie grosses Verlangen jeeigen, verbotene oder von Irrihümern gegen unseren heiligen Glauben behaftete Bücher nicht in ihren Häusern behalten zu wollet!.“ So wird motivirt das Ernennungsdecret des m, Gio. Dom. Carretti, **) ausgefertigt vom Generalinquisitor im Staate des Herzogs von Mantua und den Orten der Herrn von Gonzaga, u. gnädiglich bewilligt auf Vorschlag der Juden selbst, am 19. Mai 1618, gültig auf ein Jahr, während dessen ״kein Hebräer wegen der bei ihm befindlichen Bücher molestirt werden sollte.“ Das Jahr 1624 bietet den Nachweis iuquisitorischer Nachspürutigen, deren Erneuerung nur durch die traurige Katastrophe von 1630 ein Ziel gesetzt wurde.83) Das folgende Jahrhundert bietet uns neue Berichte von Einschärfungen (rigori) Nachsuchungen, Verfolgungen wegen hebräischer Bücher zu Ferrara, Ancona und den andern, dem Pabste unterworfenen Staaten, so wie auch zu Mantua, wo der Rabbiner Salomo (אבי עד) Basilea wegen nicht ,,purgirter“ h. Bücher im Juni 1733 eingekerkert, am 28. März 1734 als krank nach seinem Hause gebracht, den 23. Juni 1738 (1) zu dreijährigem Hausarrest (relegazione in casa) verurtheilt, und letzterer am 18; Januar 1739 durch Römische Gnade auf das Ghetto ausgedehnt wurde.84) Es genügte aber auch nicht eine einzige Revision, um den Besitzer eines Buches sicher zu stellen, so wenig und unbedeutend auch die Censnren sein mochten, zu welchen es Veranlassung gab. Nicht wenige Bücher haben 3, 4 oder auch & Unterschriften von Revisoren in -baldiger Aufeinanderfolge, wovon ich zum Schluss ein Beispiel gebe. Kein Psalmencommentar ist wohl* weniger antichristlich gefärbt, als der des Sal. Athia, der höchstens zu vier leichten Censuren (Bl. 32b, 35, 44, 55) Veranlassung giebt. Dennoch besitze ich ein Exemplar, revidirt von Fra Luigi da Bologna 1599, Camillo יי) [S. oben S. 76 A. 13, wo ״Carelto“ Druckf., und Fr.lat], wie ich nachträglich aus anderen meiner Bücher gefunden, doch nur ein undeutliches Gio* Der Name findet sich auch CarrülU mit einem kaum merklichen Punkt, wohl die Abbreviatur bedeutend; die Endung o ist zweifelhaft, aber richtig neben dem plur. t, wie bekannt, in italienischen Namen (vgl. Catal. p. XXX). Aber auch mit dem J. 1616 fand ich seitdem denselben Carrett. — Clemente Carretto sah Gagnier auf HSS. (bei Wolf IV, 891 n.1431), deren eine, Laud. 122 (Uri 331), mit einem Druckwerk von 1556 zusammengebunden ist. Gagnier vermuthet in Clemens einen Verwandten des bekannten Apostaten Ludwig Carret (bl. 1553, s. Catal. p.617). — Clemente Renatto sah v. Btema (Mitth. vom Juni 1859) auf mehren Büchern, u. A. auf einem של'׳ה cd. Prag 1609 in der M. Lehren’schen Bibliothek. St•] *•) [Diese Katastrophe ist erzählt in dem interessanten u. seltenen הגלות, welches ich früher in Oxford excerpirte und jetzt selbst besitze. St•] *A; Archiv f. 93 N. 50.

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