Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band III. 1860
- Issue
- No. 16 Juli-August
- Date
- 1860-07-01
- Page
- [Seite 83] (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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74 Gericht habent oder haben sulleu von Karl* *), römischen Könige (Dem Herzog von Oesterreich, Steiermark und Kärnten u: den in diesen Ländern wöhnenden Juden werden die bestehenden Rechte bestätigt). 1360. Nuremberg St. Lucientag (13. Dec.). Karl giebt den österreichischen Herzogen Friedrich Älbrecht und Leopold die in ihren Ländern zu Schwaben und Eisass wohnenden Juden zu Lehen., 1360. Nuremberg St. Lucientag (13. Dec.). Karl bestimmt, dass die in Böhmen wohnenden Juden nur mit Bewilligung des Herzogs wegziehen können. 1396. Grecz Montag von St. Simons und Jüdaslag (23. Oc־t.). Herzog Wilhelm bestätigt die handfeste der Juden zu Steiermark u. Kärnten, weil sie sich besonders verdient gemacht haben.2) 1476. 4. März Grätz. Kaiser Friedrich bestimmt, dass der Jude Kisel [=Jekutiel? /Stf.] zu St. Veit in Kärnten unter der Jurisdiction des Vitzthums zu Kärnten oder unter des Kaisers steht. 14.92. Linz 17. July. Schirmbrief des Kaisers Friedrich für den Judenrichter in Marburg Thomas Pucher. 1505. 4. Juny. Meldbrief von Rom. Könige Maxmilian für den Jud Hiesl zu der Eisenstadt um seine Gerechtigkeit an dem Schlosskirchslag vor den k. Cammergerichte zu behaupten. Ueber Moses ben Nachman giebt Hr. Dr. Perles in FrankeFs Monatschrift S. *175 if. einige weitere literarhistorische Nachweisungen,1) die, wenn auch ziemlich auf der Oberfläche sich haltend, immerhin verdienstlich sind, jedoch an dem beklagenswerthen Mangel leiden, dass jn ihnen frühere Studien nicht berücksichtigt weiden. Besonders tritt dies in dem neuen Abdrucke des von Nachmanides an die französischen Gelehrten zu Gunsten des von Letzteren a 11 gegri(feuen Maimonides gerichteten Sendschreibens hervor. Dasselbe erscheint hier nämlich S. 184-195 nach einem Cod. Saraval mit Varianten aus dem durch Josef del Medigo (o. dessen Schüler Samuel ben Jehudah Aschkenasi) veranstalteten Abdrucke in dem Sammelwerke, das Basel l629-31 erschien,' und 8us der Brunner Ausgabe der maimonidischen Briefe. Wozu die letztere berücksichtigt ist, begreift man nicht, da sie, wie alle späteren Ausgaben der mainCschen Briefe, für das Sendschreiben lediglich den Text del Medigo^ wiedergiebt (während die älteren Ausgaben dieser Briefe unser Sendschreiben gar nicht י) Der Name Karl ist in diesen Documenten, so wie in denen, die lateinisch abgefasst sind, immer mit K geschrieben. Es geht daraus hervor, dass der lateinische Name Carolus von dem' deutschen Karl (Kerl) abstamme und nicht umgekehrt. [Ist der Verf. überzeugt, dass die Originalaaten K haben? St.] t *) [Abgedruckt im Wanderer, u. daraus in der A. Z d. J. N.16 S.242. St.] *) [Dieselben geben sich als ״Nachträge,“ um so mehr war es Pflicht, wenigstens auf die Nachweisungen v. tiitma’s in Jeschurun (vgl. HB. II. 35, III, 58) hinzuweisen. St.]