Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band II. 1859
- Issue
- No. 12 November-December
- Date
- 1859-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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98 [752 2. Bibliographie. 1. Periodische Literatur. Schriften des ״Instituts״, u. 8. w. (vgl. H. B. I, S. 110). Wir lassen der Einzelangabe diessmal einige Worte vorangehen, obzwar es uns aus verschiedenen Rücksichten noch nicht verstattet ist, dem ״Institute״ eine Beleuchtung nach allen Seiten zu widmen; aber wir wollen darum nicht unterlassen, allmälig unsre Ansichten auszusprechen und zu begründen, nicht in der Absicht und Hoffnung, Andersgesinnte zu bekehren, — wir lieben überhaupt nicht Bekehrungsbestrebungen, und glauben, dass jede Begründung einer Ansicht schon für sich die Berechtigung zur Aussprache habe. Hier aber ist die Veranlassung um so näher gelegt, als die Leiter des Instituts nicht nur jede Gelegenheit benutzen, um nebener dasselbe in ein vortheiihaftes Licht zu setzen, sondern auch gleich in einem ihrer ersten Berichte die geringe Betheiligung der Celebritäten und der grösseren Städte in einer Weise angedeutet haben (vgl. HB. 1, S. 54), die sehr schlecht zu dem sckulnieisterischen Tone stimmt, mit welchem sie jede Erscheinung der Literatur vor Allem nach dem Verhältnis zu gewissen Persönlichkeiten ins Auge fassen. In der That liegt schon ein Grundfehler des Instituts darin, dass es ausschliesslich auf Persönlichkeiten gegründet ist, in einer Weise, wie sie nur noch in ganz absolutistischen oder patriarchalischen Kreisen vorkommt, und es ist kein Wunder, wenn Bewohner grosser Städte, welche über Vereinswesen einige gesunde Begriffe haben, von der Grundlage des ganzen Institutes abgestossen werden mussten, abgesehen von allen Ansichten über die speciellen Persönlichkeiten. Wer ״Freiheit״ auf sein Schild schreibt, muss ihr vor Allem eine Gasse gönnen, — aber keine Sackgasse :— auf seinem eigenen Wege; werVereine gründet, muss nicht mit den Grundbegriffen des Vereins Possensjpiel treiben. Zu diesen gehört zuerst unstreitig irgend ein Einfluss auf die Executive, durch directe oder indirecte Wahl und Vertretung. In dem Institut hat das, 2 Thlr. jährlich zahlende Mitglied gar kein definibles Hecht, denn kaum ein Quantum der Bogenzahl kann strengrechtlich gefordert werden! Die Mitglieder haben keinerlei Einfluss auf die Besetzung des Triumvirats, welches sich in Ewigkeit ganz unabhängig durch Cooptation ergänzt — und z. B. gleich im ersten vorkommenden Fall den Wohnort in Leipzig zu einer, nicht so leicht schwindenden Bedingung erhoben hat. — Wir scheuen, wie überall, auch hier nicht, die Sache beim rechten Namen zu nennen, auf die Gefahr hin, von einem persönlichen, achtenswerthen Freunde verkannt zu werden. — Ist auch nur ein Statut vorhanden, nach welchem Ueberschreitungen jeder Art reglementarisch untersucht und verfolgt werden können? Ist die angebliche Rechnungscöntrolle mehr als eine Controlle gegen offenbaren Diebstahl und Unterschleif? Die ״Leiter״ können nach Belieben, ohne Hinzuziehung irgend eines speciellen Sachkenners, Schriften annehmen und zurückweisen, das Honorar willkürlich festsetzen u. s. w., wenn nur die von ihnen angegebenen und etwa mit Contracten und Quittungen belegten Summen stimmen; die Rechnungscöntrolle — addirt, et voila tout! Ist doch diese s. g. ״Controlle״ aus j$ angesehenen ״Firmen״ zusammengesetzt, die wohl fürs ״Buch״, aber nicht für Bücher, Autoritäten sind, öder würde ein etwaiges Monitum derselben z. B. gegen Ueberschreiten des Etats, von statutarischer Folge sein? Wie, wenn es einmal einem Leiter einfiele, einen Sohn in das Triumvirat zu bringen? Giebt es einen § im Statut dagegen, giebt es überhaupt ein Statut im eigentlichen Sinne dieses Wortes? Die Geschiente der socialen Bestrebungen im Judenthum seit dem ״Sammler־ ,״— ein lehrreiches Capitel unsrer Geschichte, — bietet für das Institut in Beziehung auf Verwaltung nur ein würdiges Prototyp, -דdie angebliche London Antiquarian-Societyי vereinigt in der Person eines Herausgebers, Druckers, Verlegers u; s. w., der in diesen verschiedenen Eigenschaften ׳sich gegenseitig auf den Titelblättern becomplimentirt! In der That ist das Institut ebensowenig ein Verein, eine Gesellschaft, sondern ein. Compagnie-Verlagsunternehmen ebenso zum Besten der Abonnenten, wie etwa eine auf Gegenseitigkeit gegründete Feuer-Versicherung , nur dass zur Leitung eines solchen Instituts etwas mehr als administratives Talent gehört.,. In einer Aufforderung an alle jüdische Autoren (A. Z. d. J. 1855 v. 7. Mai N. 19) heisst es zwar, dass das ״Vertrauen״ nur zum Theil den Gründern gehöre, indem es ״zu noch grösserem Theile aus der Ueberzeugung floss, dass sich bedeutende Kräfte finden werden״; da sich aber die ״Celebritäten״ (Zunz, Rapoport, Frankel, Luzzatto u. A.) zurück-