Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band II. 1859
- Issue
- No. 10 Juli-August
- Date
- 1859-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2249537-7176635-7176669--0230-2249758- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
706] 71 M i s c e 11 e. Goldsmid (Isaak Lyon, Bar.) hat testamentarisch n. A. 2000£ der (nicht confessiönellen) London Uniyersity für den Lehrstuhl des Hebräischen vermacht. Es ist dies wohl in neuester Zeit die erste directe und bedeutende Unterstützung der Wissenschaft seitens eines reichen Juden. [706] n. Vergangenheit. Aktenstücke u. s. w. von G. Wolf. 3. Serie (Worms betreffend). 1812. St. Jacobs Tag. Vertrag des Bischofs Emerich zu Worms wegen des Judenbischofs und der Rathsleute (י״ב! סללסיס) und ob dieselben nach jüdischem Rechte richten mögen.1) 1346. 12. Januar. Karl IV. schenkt die Juden zu Worms der Stadt, doch dürfen sie nicht weiter als Lehen gegeben werden. 1349. . . Karl IV. entschädigt die Bürger von Worms nach dem Brande, indem er ihnen die Judenhäuser gibt. 1511. Worms 15. Oct. Kaiser Maximilian entscheidet bezüglich des obschwebenden Streites zwischen den Juden und dem Kays. Fiscal, ob die Verhältnisse nicht geändert werden und die streitenden Theile die Kosten des Processes zu gleichen Theilen tragen sollen. 1530. Augsburg 12. Aug. Karl V. bestetigt die jüdischen Privilegien. 1557. J3t. Georgstag. Extract, welcher Massen die Juden zu Worms zu Zeiten gedingt und aufgenommen worden sind. 1561. Wien 1. März. Kaiser Ferdinand befiehlt dem Rath zu Worms die Suspension der Ausschaffung der Juden zu pübliciren und die Juden bis zum Austrag des Streites ruhig wohnen zu lassen. 1561. Wien 20. März. Kaiser Ferdinand befiehlt wiederholentlich, bei Strafe von 500 Mark Goldes, keine Thätlichkeiten gegen die Juden vorzunehmen. 1561. Wien 3. Juli. Decret des Reichshofrathes im Namen des Kaisers an den Gesandten von Worms, die den Juden zugefügten Beschwerungen abzustellen und keine Neuerung weiter vorzunehmen. (Dieses Decret ist auch an den Bischof von Worms ergangen.) 1562. Wien 23. Januar. Kais. Decret an den Bischof von Worms wegen der den Juden zugefügten Beschwerungen. 1570״ Speyer 11. July. Kais. Decret an den Rath zu Worms, die Juden bis zur Erörterung der Hauptsachen ruhig bleiben zu lassen. 1570. Speyer 16. August. Kaiser Maximilians ernstlich Verweis und Bedrohungsschreiben an die Stadt Worms wegen unterlassenen Gehorsams, gegen die Juden daselbst keine Neuerungen vorzunehmen. 1) Ausgeschlossen von diesem Ehrenamte ־waren ein Kucheim, JDrisam u. Walch. Kucheim ist ־wahrscheinlich Kuhhirte und Walch Walker oder Wäscher. Was bedeutet aber Drisam?