Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band I. 1858
- Issue
- No. 3 Mai-Juni
- Date
- 1858-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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53 . 126] [Mit dem Monat Juni 1858 beginnt der 4. Jahrg. des Blattes, welches künftig in Stratiburg ansgegeben wird. Im ersten Jahre (Jnhi 1855 ff.) erschien es 2mal monatl. in 4to-Förmat. — In der natfirliehen Voraussetzung, dass dieses Blatt noch nicht so bekannt sei, als seine viel älteren Collegen, lagen wir einige Worte aber Stellung and Tendenz desselben hinzu, welche eine 80 deatlich aüsge- •prochene ist, dass aach die wenigen ans zagesandten Kümmern der frühem Jahrgänge (für die Zakunft erhalten wir das Blatt regelmässig) zu unsrem Zwecke genügen, ohne dass wir den Vorwurf der ,Uebereilung* befürchten müssen. Das Chaiacteristische in diesem Blatte liegt nicht in einer religiösen Auffassung, es will nemlich eine Art mittlerer Richtung vertreten zwischen der ostensiblen and franzosisch eleganten, mehr rhetorischen als doctrinären and wirklichen Orthodoxie des Untren, and der, nur selten von der Wissenschaft unterstützten, aber ah die pfficielle Autorität sich lehnenden Fortschrittsparthei, welche vertreten wird in den Archives, einem Blatte, dessen anständige Haltung sich aach mit etwas mehr Leben and Bewegung vertrüge. Pas Lien scheint aach keine nationale Tendenz, etwa, das deutsche Element des Eisass zü vertreten. TJm es mit einem Worte za sagen ,der Band Israels* will eigentlich ein Band der Rabbiner sein, und wenn das Rabbinertham Frankreichs mit seinen Consistorien and Ghranif-Rdbbins du Cohsist, a. 8. w., (auf welche man in Deutschland mit anverholenem Neide blickt) ein officielles Organ gehabt, wenn es überhaupt ein von Rabbinern geleiteten Blatt gegeben hätte,1 2) so würde Hr. Dreifass sich bescheiden demselben angeschlossen haben; wie überhaupt die Persönlichkeit dieses Redacteurs in einer anerkennenswerten Weise im Hintergrande ■bleibt. Die alles beherrschende Ansicht von dem Berufe and der Stellung der Rabbiner in ihrer Wechselwirkung führt aber za eigenthümlichen Consequehzen, die um 80 lehrreicher sind, als wir hier eben nicht persönliche Anmassung und egoistische Tendenzen vorauszusetzen berechtigt sind. Für ein Land, welches ein nclergSrabbinique״ von mehr als 60 Mitgliedern besitzt, ist ein rabbinisches Organ von hoher Wichtigkeit* so laatet sein Wort an die Leser zum 3. Jahrgang. Herr Dreifuss ist jedoch noch zu sehr Jude, um dem (wohl unbewussten) Einfluss des katholischen Kirchenwesens za viel nachzugetien; der Rabbiner ist bei ihm noch nicht ganz der dem ,Layen* gegenüber stehende ,Geistliche*, welche Bezeichnung in deutschen and englischen Blättern (dort als clergyf and spiritual, authority*)) stehend za werden, and den alten Gegensatz zwischen Gelehrten (תלמיד חכם) und Ignoranten (עם ,הארץ) za vernichten droht;, denn es gilt hier nicht die Autorität des Wissens, sondern des Amietl Ein merkwürdiger Widersprach in sich selbst, denn zum Amte gelangt man ja nur durch die von s. g. ,Layen* ausgehende Wahl. Hr. Dreifuss ist freilich hierin consequenter, er wünscht eine vollständige rabbinischs Bureaukratie. Seine ,mehrfach ausgesprochene Ueberzeugang ist es, dass alle Ernennungen von Gross-•und Communal-Rabbinern durch die höhere Autorität (autorite superieure) statt ffnden sollten, ist aber doch weit davon entfernt den Gemeinden das Recht abzusprechen, ihre Sympathien zu Gunsten des ihnen.am meisten zusagenden Gandidaten auszudrücken* (wörtlich HI S. 586). In Politik und Religion sind Wahlgesetze nie (1) etwas anderes als nothwendige Fictionen gewesen, deren Resultat-von den Personen abhängt, welche dieselben ausüben. Die religiösen Wahlen in Frankreich sind seit einem Vierteljahrhundert factisch im Sinne der Consistorien ausgefallen; was ist also natürlicher, als den Einfluss derjenigen zu vermehren, die bereits an der Spitze der Administration stehen und das Vertrauen der Wähler bereits besitzen? Von dieser (freilich im Grunde sich selbst widersprechenden) Ansicht aus, wird ein Reformproject des Centralconsistoriums in Schutz genommen, welches, der Ördonance von 1844 gegenüber, die Wahl der ,Layen*-Mitglieder des Con- •istoriums in. eine indlrecte verwandelt, die Wahl der ,Grossrabbiner* ihnen vollständig entzieht ,im Interesse der Ordnung und öffentlichen Ruhe* (HE, 8). Das Wort ,Reform* wird gerne preisgegeben, wenn es Anstoss erregt (HI, 526), aber nicht die Sache. Tausenderlei zu ihrer Zeit wirksame und nützliche Gebrauche verlangen in unsrer gebieterisch eine Modification, ,wie z. B. der ,äussere Cnltus*; der Red. hat. keine Gelegenheit versäumt, das Rabbinat zu dieser löblichen Tendenz zu ,stimaliren* (II, 7). Es soll nemlich ein Theil der Gebete der Predigt die nothige Zeit abgeben; von speciellen. dem ,Rabbiner* ausschliesslich zuertheilten Gebeten, wie sie ein deutsches Gebetbuch kürzlich erfunden, scheint’ noch nicht die Rede zu sein. Wenn der Communalrabbiner innerhalb der Grenzen seiner Attribute und des Reglements des Centralconsistoriums einseitig Massregeln trifft, ohne sich um die Majorität der Gemeinde zu kümmern, ,deren Rolle sich auf die Wahl der Consistorien beschrankt* (und in welcher Weise, haben wir oben gesehn), so 8011 selbst das Veto des Grossrabbiners nicht berücksichtigt werden (1H, 525), also innerhalb des clerge rabbinique die Willkühr selbst des Untergeordneten in dem Spielraum des Reglements, 11. 8. w. — Es ist natürlich unsre Absicht nicht, dieses neue Droit du Rabbinisme in seinen practischen Consequenzen zu verfolgen; wir wollten nur die Granäanschaunngen klar machen, aus welchen auch geschichtliche und literarische Auffassungen 1) VgL Prospectus I N. 1; III 8.1, und oft, auch den Titel der Zeitsohr• 2) Letztere 8011 z. B. entscheiden, weiche Kalenderangabe über Tageslänge die richtige sei; da die Kalender-Gelehrten hierüber uneins sind. 8011 das der Rabbiner nach dem Sehulchan Aruch* Oder würden dergleichen Antragsteller je daran denken, dass der Rabbiner einen Cursus der höheren Astronomie durchzumachen habe, um in solchen Fragen stimmberechtigt za sein?