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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Päpste und Judentum. · p. [Seite]

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Päpste und Judentum.
Date
1903-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Uiipste «nd Judentum. Von W. Giese. Der nachstehende Artikel ist aus Anlaß einer Polemik über die Blutmordfrage mit dem Rabbiner von Saatz niedergeschrieben worden. Er ist am 4. Januar 1902 in der Saazer „Nationalen Zeitung" und am 29. Dezember 1901 in der „Staatsbürger Zeitung" abgedruckt worden. Die in ihm zusammengestellten Thatsachen werden solange von polemischem Nutzen sein, als die Juden fich in der Verteidigung gegen die Blutmordbeschuldigung auf das Leumundszeugnis der im Artikel erwähnten Päpste berufen. Darum erscheint es zweckmäßig, ihn auch in diesem Jahrbuch, das ja hauptsächlich als Fundgrube von Waffen zur Bekämpfung des Judentums dienen soll, abzudrucken. — Auf die Bestrebungen des Judentums, die päpstliche Macht durch Geld oder andere Mittel für fich zu gewinnen, bin ich durch Herrn Oberlehrer Bensemers Abhandlung über „Die Juden in Spanien und Portugal" (Jahrbuch für 1901, Seite 1) aufmerksam geworden. Ein Teil der dort bereits angeführten Thatsachen mußte nachstehend wiederholt werden, um eine zusammenhängende Uebersicht über die jüdischen Machinationen in Rom zu geben, doch habe ich in diesen Fällen durch Fußnoten jedesmal auf die entsprechenden Stellen bei Bensemer hingewiesen. * * * Zu den stehenden Abwehrmitteln des Judentums gegen die uralte Blutbeschuldigung gehört eine Reihe von päpstlichen Bullen, in denen angeblich bezeugt werden soll, daß von Juden niemals Blutmorde vorgenommen werden könnten. Im „Antisemiten-Spiegel", der vom Reichsdeutschen Verein zur Abwehr des Antisemitismus veranstalteten Sammlung alles deffen, was zu Gunsten der Juden vorgebracht werden kann, sind Stellen aus sechs solcher Bullen angeführt. Sehen wir sie uns genauer an: Die Bulle Jnnocenz IV. vom 28. Mai 1247 spricht sich über die Frage garnicht aus, der Papst giebt nur wieder, was die Juden „vor den Heiligen Stuhl gebracht" haben, und verbietet widerrechtliche Belästigungen der Juden, was natürlich nur zu billigen ist. — In seiner Bulle vom 5. Juli 1247 weist Jnnocenz IV. darauf hin, daß das den Juden zum Vorwurf gemachte „Verteilen" (Verzehren) des Herzens eines gemordeten Kindes zu Unrecht als Befolgung einer rituellen Vorschrift aufgefaßt werde, da es in den 10 Geboten heiße: du sollst nicht töten, und da den Juden ausdrücklich verboten sei, am Passahfeste etwas Gestorbenes zu berühren. Dann heißt es: „Und wenn irgendwo ein Leichnam gefunden wird, legt man böswillig ihnen den Mord zur Last". Auch hiermit ist offenbar nur wiedergegeben, was die Juden selbst dem Papste vorgeklagt haben. Im übrigen wendet sich auch in dieser Bulle der Papst nur dagegen, daß die Juden „ohne Anklage, ohne Geständnis, ohne Beweis" verfolgt würden. — In seiner Bulle vom 25. September 1253 endlich verfügt Jnnocenz IV.: „Daß niemand ihnen vorwerfe, daß sie bei ihrem Ritus Menschenblut gebrauchen, weil ihnen ja

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