Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in England.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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29 wurde ihnen gestattet, all' ihr Geld und ihre bewegliche Habe mit sich zu nehmen, auch erhielten sie sicheres Geleit zur Ueberfahrt. So. wurde die ganze jüdische Bevölkerung Englands — es sollen über 16000 Seelen gewesen sein — des Landes verwiesen. Daß König Eduard bei dieser Maßregel einzig das Gedeihen und die Wohlfahrt seines Reiches und Volkes im Auge hatte, ist klar, wie er auch von Anfang an den Zweck verfolgte, den Handel und die Finanzen seines Landes vom Wucher zu befreien, was unter anderem auch daraus erhellt, daß er nie, wie seine Vorgänger es wohl gethan, die Pacht der Staatsabgaben Juden überlassen hatte. Seit dieser völligen Austreibung blieb England judenrein bis zu den Zeiten Cromwells. Dieser Staatsmann, der Führer der Partei der Independenten, religiöser und politischer Fanatiker, die in Kirche und Staat Freiheit und Gleichheit zu ihrem Ziele machten, gestattete zunächst ohne Zustimmung des Parlaments im Jahre 1657, daß sich einige Juden wieder in London niederlassen durften. Bald wurde ihnen trotz starker Opposition von seilen der handeltreibenden Bevölkerung und der Geistlichen auch die Erlaubnis erteilt, eine Synagoge in London zu bauen. Nun muß der Zuzug der Juden sehr bald wieder ein mächtiger geworden sein, denn schon 30 Jahre später (1689) wurde im Parlament der Antrag eingebracht, daß von den Juden 100 000 Pfund zur Unterstützung der kriegerischen Politik des Königs eingesordert werden sollten, und dieser Vorschlag wurde anfangs vom Hause günstig ausgenommen. Aber es erhoben sich Schwierigkeiten. Die Juden reichten eine Petition ein, in der sie erklärten, daß sie nicht imstande wären, eine solche Summe zu zahlen, und daß sie lieber das Königreich verlassen als bleiben wollten, um daselbst zu Grunde zu gehen. „Erleuchtete Politiker konnten (wie Macaulay in seiner Geschichte Englands, Band 7, Seite 7 sagt) nicht umhin, zu erkennen, daß spezielle Besteuerung, einer kleinen Klasse auferlegt, die zufällig reich, unpopulär und schutzlos ist, in Wirklichkeit Konfiskation ist und schließlich den Staat eher arm machen als bereichern muß. Nach einiger Diskussion wurde die Judensteuer aufgegeben." — Seil 1858 genießen die Juden in England dieselben Rechte wie die christlichen Staatsbürger. — Zum Schluffe mögen zur Bestätigung des Gesagten einige Ausführungen von H. St. Chamberlain (Verfasser der „Grundlagen des 19. Jahrhunderts") folgen, die ich seiner Artikelserie „Rasse und Nation" (Tägliche Rundschau 1901, Nr. 106 ff.) entnehme. Es heißt da: „Erst seit 1723, d. h. mehr als einem halben Jahrtausend nach der Begründung des englischen Reiches und erst nach einer in der Hauptsache dauernden Festigung des Landbesitzes, ließ das englische Volk die Juden zum Grundeigentum zu. Wer weiß, ob das heutige England unter andern Bedingungen je entstanden wäre? Ich glaube es nicht. Denn im frühen Mittelalter waren die Juden in England sehr zahlreich, aber sie, denen bis 1290 jedes Gewerbe und jedes Handwerk offen stand, gaben sich ausschließlich mit Geldwucher und anderen unsauberen Geschäften (z. B. Falschmünzerei u. s. w.) ab. Die vielen Versuche der Regierung, sie zur Ergreifung anständiger Gewerbe zu bewegen, schlugen fehl. Der berühmte Nationalökonom Cunningham vergleicht sie mit einem Schwamm, der das gesamte Vermögen der werdenden Nation aufsog. Ohne die Maßregel, die die Juden vom Grundbesitz ausschloß, wäre Englands gesamter Boden vom 13. Jahrhundert ab jüdischer Besitz gewesen und die Geschlechter, die unsere Geschichte seitdem gemacht -haben, hätten als Frohndiener der Wucherer ihr Dasein fristen müssen. Jene eine Maßregel genügte aber nicht, um dem zersetzenden Einfluß der großen jüdischen