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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Der Konitzer Mord. · p. [Seite]

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Der Konitzer Mord.
Date
1901-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der Konitzer Morl». Kriminal-Studie von Kühleborn ^). Die in dieser Abhandlung wiedergegebenen SachverständigenguLüchten und Zeugenaussagen sind den Berichten des „Berliner Tageblattes", der „Germania", der „Staatsbürger-Zeitung" und der Broschüre des Bürgermeisters a. D. Zimmer entnommen und wird bei der Quellenangabe das „Berliner Tageblatt" mit „B. T.", die „Germania" mit „G.", die „Staatsbürger-Zeitung" mit „St." und die Broschüre des Herrn Zimmer mit „Z." unter Hinzufügung der betreffenden Blattnummer bezw. unter Hinweis auf das betreffende Bröschürenheft bezeichnet werden. Ferner haben in dem Texte nur „eidliche" Bekundungen Aufnahme gefunden. Uneidliche Aussagen, sowie Aussagen deretwegen Personen im Laufe des bisherigen Verfahrens wegen Meineides bestraft sind, sind unberücksichtigt, geblieben bezw. in den Anmerkungen enthalten. * * * Am 13. März 1900 versetzte das Auffinden der Rumpfteile eines menschlichen Körpers in dem dicht bei der Stadt Könitz belegenen Mönchsee die Bevölkerung dieser Stadt und der Umgegend in Aufregung. Am Donnerstag, den 15. März 1900, wurde ferner auf dem evangelischen Kirchhofe der Stadt Könitz ein zu den bereits aufgefundenen Rumpfteilen gehöriger Arm, am 20. März 1900 im Mönchsee ein Oberschenkel und am 15. April 1900 in einem in unmittelbarer Nähe der Stadt sich hinziehenden Graben der Kopf der Leiche gefunden. Auf Grund der mehrfach vorgenommenen Obduktionen und der Untersuchung der im Rumpfe noch vorhanden gewesenen, inneren Organe wurden von den Sachverständigen folgende Gutachten abgegeben: Kreisphysikus, Sanitätsrat Dr. Müller-Konitz. Die gerichtliche Leichenschau und Leichenöffnung wurde am 15. März gemacht. Der Kopf fehlte, es hatte die Trennung des Halses am sechsten Halswirbel stattgefunden. Die Schnittflächen waren überall glatt und blutleer. Die Wirbelsäule war am dritten Wirbel auseinander getrennt. Der Oberschenkel mit glatten Schnitten ausgetrennt, so datz man annehmen mutzte, die Operation der Zerlegung der Leiche war von sachkundiger Hand vorgenommen. Am *) Anmerkung des Herausgebers: Der Herr Verfasser dieser Abhandlung hat sich absichtlich daraus beschränkt, diejenigen Thatsachen zusammenzustellen, die durch beeidete Zeugenaussagen, hinsichtlich des Konitzer Mordes festgestellt worden sind. Er hat dadurch einen wertvollen Beitrag zur Beurteilung der ganzen Frage geliefert, denn ein so abgerundetes Bild, wie es seine Darstellung jetzt liefert, wird sich auch der aufmerksamste Leser aus den Zeitungsberichten nicht haben bilden können, weil die Beweisaufnahme im Prozeß stets von einem Gegenstände zum andern überzuspringen gezwungen war. — Es sind nun aber bei der Beurteilung der Konitzer Angelegenheit noch eine große Reihe anderer Thatsachen sestgestellt worden und in Betracht zu ziehen, besonders solche, die die Behandlung der Angelegenheit durch die Konitzer und Berliner Polizeibeamten, durch den Untersuchungsrichter und den Staatsanwalt betreffen. Ich habe davon abgesehen, die Abhandlung durch eine Besprechung auch dieser Thatsachen zu ergänzen, weil eine solche schon in der von Herrn von Liebermann bevorworteten Broschüre: „Der Blutmord in Könitz mit Streiflichtern auf die strafrechtliche Stellung der Juden im Deutschen Reiche" erfolgt ist, und weil gerade diese Seite der Angelegenheit zur Zeit noch so wenig abgeschlossen ist, daß eine end-- giltige Besprechung kaum möglich erscheint. —

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