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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Der Bund der Landwirte bei den Wahlen. · p. Seite 178

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Der Bund der Landwirte bei den Wahlen.
Date
1900-01-01
Page
Seite 178 (sequence 29)
Language
German
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178 Der Merkwürdigkeit wegen sei schließlich noch folgender Aufruf des Bundes, unterzeichnet „I. A.: R. Rehfeld, Wahlkreis-Vorsitzender", aus dem „Halleschen Zentral-Anzeiger" (15. Juni 98) hierher gesetzt: „Die Versammlung der Vertrauensmänner des Bundes der Landwirte hiesigen Wahlkreises hat einstimmig beschlossen, bei dieser Reichstagswahl für Herrn Paul Dugend, Mitglied des Reichs-Versicherungsamtes in Berlin, einzutreten. Obwohl der Kandidat nicht den Ansichten huldigt, die wir vom wirtschaftlichen Leben haben, so vereinigen wir uns doch mit ihm in unseren monarchischen und vaterländischen Gesinnungen. Da kein anderer der ausgestellten Kandidaten Aussicht hat, gewählt zu werden, bedeutet ein Abweichen von obigem Beschluß nur eine Unterstützung der Sozialdemokratie." Daß Dugend Aussicht hatte, gewählt zu werden, haben die Herren Rehfeld und Genossen Wohl schwerlich selbst geglaubt; die Schlußworte verraten, worum es sich handelt: Es war als einziger für einen ehrlichen Bündler annehmbarer Kandidat, der antisemitische Redakteur Welcker aufgestellt worden, dem gönnte man offenbar die Stimmen nicht, und deshalb wurde lieber die Losung für einen Feind der Landwirtschaft ausgegeben. Etwa auch auf Grund der „Wahlordnung"? Aus den hier zusammengestellten Fällen ergiebt sich in der Praxis folgendes: Angehörige der konservativen, freikonservativen und nationalliberalen Partei können Bundeskandidaten werden, auch wenn sie keine Bundesmitglieder find und sich auf die Grundsorderungen des Bundes nicht verpflichten. Antisemiten, selbst wenn sie langjährige tüchtige Bundesmitglieder sind, haben, wie die Verhältnisse einmal liegen, in der Regel Unterstützung nicht zu erwarten. Ausnahmsweise kann ihnen solche zu Teil werden, wenn gar kein anderer annehmbarer Kandidat vorhanden ist, sicher ist sie aber auch dann noch nicht. Und wird wirklich einmal ein Antisemit theoretisch als „Bundeskandidat" anerkannt, so folgt daraus noch nicht, daß ihm auch in der That praktische Wahlunterstützung zu teil wird. Auf der andern Seite erwachsen dem Antisemiten aus seiner Bundesmitgliedschaft erhebliche Pflichten: sobald ein anderer „Bundeskandidat" vorhanden ist, ganz gleich ob derselbe Mitglied ist oder die Bundesforderungen je anerkannt hat, so muß der Antisemit von der Kandidatur zurücktreten. Wir haben eben gesehen, daß diese Forderung in Baden Herrn Pfarrer Specht gegenüber erhoben und vom Bundesvorstand ausdrücklich gutgeheißen wurde. Für Konservative gelten diese Grundsätze anscheinend nicht. Wenigstens muß man das aus dem schließen, was die „Dtsch.-Soz. Bl." (20. Oktbr. 98) über die Aufstellung v. Baumbachs gegen v. Liebermann zu Homburg berichten. Für v. Baumbach „trat Herr Gutsbesitzer Nöll (Holzhausen) ein. Er meinte, der Bund habe zwischen den beiden Kandidaten zu wählen und nach den Vorschriften des Zentral-Vorstandes dann den unterlegenen Kandidaten zum Rücktritt zu bewegen. Als dann bei der Abstimmung nur zwei Bundesmitglieder sich für v. Baumbach erhoben, beantragte Herr Nöll ganz naiv, das Ergebnis der Generalversammlung geheim zu halten, damit auf die Bundesmitglieder keinerlei Zwang ausgeübt werde! Von einer Aufforderung zum Rücktritt an den unterlegenen Herrn v. Baumbach war aber keine Rede mehr!" Es sind ja nun natürlich nicht alle Antisemiten vom Bunde gemaßregelt worden, die sich irgendwie gegen die Bundeswahlordnungen oder sonstige Ukase vergangen hatten. Der Bundesvorstand weiß genau, daß die Ketzergerichte nicht enden würden, und man scheut offenbar nichts mehr als Auseinandersetzungen über diese Dinge in der Oeffentlichkeit. Wenigstens ruft die „Dtsche. Tagesztg." jedesmal, wenn die Sprache auf solche Fälle kommt, ängstlich „Schluß" (beispielsweise in Nr. 612 vom 31. 12'. 98). Nach der Mitteilung dieses Blattes sind im ganzen vier Fälle

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