Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5670/1910
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 205 (sequence 233)
- Language
- German
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Problem der Verwurzelung* und Seßhaftmachimg besitzloser Immigranten wäre gelost. Von den Fernwirkungen, von der sozialen Tragweite einer auf genossenschaftlichem Besitz und Betrieb beruhenden Landwirtschaft auf die weitere Gestaltung und den sozialen Aufbau des palästinensischen Gemeinwesens soll hier abgesehen werden*. In dem Jüdischen sozialistischen Verband Poale-Zion war es die österreichische Landespartei, die das Entstehen der Landarbeiterfrage in Palästina voraussagte und als erste auf die Siedlungsgenossenschaft hinwies. Schon im Jahre 1906 (am III. Parteitag in Lemberg) wurde in den Programmentwurf der Satz aufgenommen: „. . . Zur Erreichung dieses Zieles (der Beseitigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung) bedient sich das jüdische Proletariat sowohl in den Golusländern wie auch im Judenlande aller aus dem Klassenkampfe sich ergebenden Machtmittel, wobei diese Machtmittel in Palästina eine bedeutende Vermehrung erfahren durch die Möglichkeit, die werdende Wirtschaftseinheit durch genossenschaftliche Maßregeln, insbesondere auf agrarischem Gebiete, der Verwirklichung des Sozialismus näher zu bringen." Im Jahre 1908 (am IV. Parteitag in Lemberg) wurde in einer Resolution die landwirtschaftliche Produktivgenossenschaft als das einzige Mittel bezeichnet, um die proletarischen Einwanderer in Palästina an den Boden zu fesseln. Dieser Forderung der österreichischen Poale-Zion schlössen sich die Jüdische sozialistische Partei Poale-Zion Amerikas und schließlich auch die in Palästina an. Die II. Weltkonferenz des Universellen jüdischen sozialististischen Arbeiterverbandes Poale-Zion, die am 19. bis 22. Dezember 1909 in Krakau abgehalten wurde, nahm mit allen Stimmen gegen die der russischen Delegation eine Resolution an, die sich für die landwirtschaftliche Produktivgenossenschaft ausspricht. Im Sinne dieses Beschlusses unterbreitete die Poale-Zion-Fraktion dem IX. Zionistenkongreß einen Antrag, der die Durchführung des ersten genossenschaftlichen Kolonisationsversuches verbürgt. Der Kongreß in Hamburg beschloß nun dem Genossenschaftsgut den erforderlichen Boden zu überlassen sowie aus dem Vermögen des Jüdischen Nationalfonds das nötige Kapital, um das pachtweise abgetretene Grundstück bewirtschaftungsfähig zu machen, als Kredit zu gewähren. Die andere Hälfte des Betriebskapitals, die etwa 100.000 Frs. beträgt, wird durch den vom Kongreß gegründeten Genossenschaftsfonds aufgebracht. Ein beträchtlicher Teil dieses Betrages (40.000 Frs.) ist bereits gesammelt. * Es braucht kaum hervorgehoben zu werden, daß die zwei extremen und „reinen" Formen der Kolonisation — Häuslertum und Genossenschaft — Zwischentypen nicht ausschließen, ja sogar verschiedene Mischformen bedingen. Der IX. Kongreß hat, z. B. mit dem Beschluß, auf Nationalfondsländereien wohlfeile Arbeiterwohnungen zu erbauen, einen Mittelweg angedeutet. Man kann durch teilweisen genossenschaftlichen Zusammenschluß, etwa durch Konsumorganisationen, durch die Errichtung von Arbeiterhäusern in den Kolonien, gewiß versuchen, dem Lebensmittelwucher, der Wohnungsnot und anderen Schäden zu steuern, und das Los der jüdischen Landarbeiter erträglicher zu machen. Durch die Einführung von Hausindustrien, Förderung kunstgewerblicher Produktion können die Wirkungen der Arbeitslosigkeit in der saisonlosen Zeit gemildert werden. All das würde freilich eine Linderung der Landarbeiternot, aber keine Lösung der proletarischen Agrarfrage sein. 205