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Illustrirter jüdischer Familienkalender · 1907-01-01 · 5668 = 1907/08 · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Illustrirter jüdischer Familienkalender
Volume
5668 = 1907/08
Date
1907-01-01
Page
[Seite] (sequence 194)
Language
German
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MODERNES VERLAGSBUREAU, Curt Wigand, BERLIN-LEIPZIG Gerichtsurteil: Ein von einem Arzte geschriebenes Buch unterlag am 11. Mai 1906 der Prüfung der zweiten Strafkammer des Landgerichts II zu Berlin, da gegen den Verfasser Dr. Hans Fischer und den Verleger Curt Wigand die Anklage wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift erhoben worden war. Es handelt sich um das Buch „Aerztliches — Allzuärztliches“, das Dr. Fischer unter dem Pseudonym Hans v. d. Wörnitz hat erscheinen lassen. Das Buch enthält eine Reihe Skizzen aus dem ärztlichen Sprechzimmer, durch die der Verfasser, wie er versicherte, an der Hand erlebter Tatsachen, Auswüchse des ärztlichen Standes geisseln, und zeigen wollte, dass, wenn Leute vön verbrecherischer Gesinnung das ideale und verantwortungsvolleAmt des Arztes ausüben, es ihnen möglich ist, die grössten Verbrechen ungestraftzu begehen. Der Staatsanwalt beantragte je 300 Mk. Geldstrafe ev. je 60 Tage Gefängnis. Der AngeklagteDr. Fischer verwahrte sich entschieden dagegen, dass es ihm auf die Erregung vonLüsternheit angekommen sei, und Angeklagter Wigand wies auf die künstlerische Ausstattung und Verbreitungsart des Buches hin, um zu beweisen, dass man es unmöglich als ein Werk ansehen könne, das zur Schmutzliteratur zu rechnen wäre. R.-A Dr. Karl Liebknecht bestritt, dass die Schrift objektiv unzüchtig und geeignet sei, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen. Der Verfasser habe sehr ernste Zwecke verfolgt und die Form der Novelle gewählt, weil er auf diesem Wege am Besten wirken konnte. — Der Gerichtshof schloss sich diesen Ausführungen an und erkannte auf Freisprechung der beiden Angeklagten. Aerztliches — Allzuärztliches von H ans von der Woernitz Mk. 2.50 ... INHALT: =—=■ - - - -- I. Schleichendes Gift IV. Das Kätzchen II. Von Stufe zu Stufe V. Zur Ewigen Nacht III. Kollegen VI. Paragraf 300 VII. Der falsche Myrtenkranz

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