Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Journal
- Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Volume
- 5668 = 1907/08
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 155 (sequence 164)
- Language
- German
- Belongs to
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lnoalibitäts= und Versicherungspflicht. Vom vollendeten 16. Lebensjahre sind zu versichern: 1. alle Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten oder in der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzenge und von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; 2. von den Schiffsführern, Betriebsbeamten, Werkmeistern, Technikern, Handlungsgehilfen und -Lehrlingen (ausschließlich der Apotheker), sonstigen Angestellten, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, Lehrern, Erziehern diejenigen, deren regelmäßiger Jahresverdienft an Lohn oder Gehalt 2000 Mark nicht übersteigt. Lohnklassen. Die Beiträge und Renten werden nach 5 Klassen bemessen. Die I. schließt mit einem Jahresverdienst von 350 Mk., die II. mit 550 Mk., die III. mit 850 Mk., die IV. mit 1150 Mk. ab. Als Jahres Verdienst gilt nicht der Lohn des betreffenden Versicherten, sondern (mit wenigen durch § 34 des Gesetzes fUtersoerfidierung bestimmten Ausnahmen und, soweit nicht ein höherer Verdienst im Voraus fest vereinbart ist) der 300fache Betrag des ortsüblichen Tagelohnes. Höhe der Beiträge. Für die Lohnklasse I 14 Pfennig, für II 20 Pfennig, für III 24 Pfennig, für IV 30 Pfennig, für V 36 Pfennig wöchentlich. Zahlung der Beiträge. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Die Zahlung erfolgt durch Einkleben von Marken in die Qnitwngskarte des Versicherten. Die Marken sind bei den Postanstalten käuflich. Derjenige Arbeitgeber klebt ein bei dem der Arbeiter zuerst in der Woche arbeitet. Ist die Karte gefüllt, so ist sie gegen eine Quittung und eine neue Karte einzutauschen. Eine Quittungskarte verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb zweier Jahre nach dem Ausstellungstage zum Umtausch oder zur Verlängerung eingereicht wird. Die mittdeuropäifciie 3eit Dieselbe unterscheidet sich von der Ortszeit um folgende Minuienzahl: Aachen . . . . . . 36 Min.-st Frankfurt a. M- . . 25 Min.-st Mannheim . - - . 26 Min.-st Augsburg . - . . 16 + Göttingen - - - . 20 Metz. .35 „ -st Berlin . . . . . . 6 „ -st Hamburg.... . 20 „ -st München ■ 14 „ -st Bremen . . ■ . . 25 -st Hannover - - - . 21 „ -st Posen. - 8 „ - Breslau . ■ . . 8 — Karlsruhe - - - . 26 ff -st Speyer. ... -26 „ -st Danzig. . . . 15 — Kassel. . 22 „ st- Stettin .... 2 „ st- Darmstadt ■ ■ . . 25 -st Kiel. . 19 „ -st Straßburg, Els. . .29 „ + Dresden ■ . . 5 „ -st Köln. . 32 „ -st Stuttgart - -23 „ -st Elbing . . . . 18 ff Königsberg, Pr. . . 22 — Trier. .33 „ + Emden . . . . . . 31 + Leipzig. . 10 -st Wiesbaden . -27 „ st- Erfurt . . . . . . 16 " -st Lübeck. . 17 " -st Wilhelmshaven 27 „ + Zeiwergleichung mit dem fluslanbe Um 12 Uhr mittags im Deutschen Reich zeigt die Uhr in Belgien ..... . 11.- V. Alexandria .... 1.— N. Mexiko. . .4.24 V Bulgarien .... 1.— N. Baltimore .... 5.54 V. Montevideo . 7.15 V Dänemark .... . 11.50 V. Batavia. 6. 7 N. Mozambique - . . 1.43 N Frankreich .... . 11. 9 V. Bombay. 3.51 N. New Uork .... . 6. 4 V Griechenland . . 12.35 N. Boston. 6.16 V. Peking. 6.46 N Großbritannien . . . 11.- V. Buenos Aires 7. 7 V. Pernambuco ■ . 8.40 V Italien. . 11.50 V. Cairo ..... 1. 5 N. Philadelphia . - . 6.— V Luxemburg - . . 12.- M. Calcutta. 4.53 N. Rio de Janeiro . 3. 7 V Niederlande . . . 11.- V. Chicago - - - - 5.10 V. San Francisco . . . 2.50 V Norwegen .... . 11.43 V. Dar es Salaam . 1.37 N. Sansibar .... 1.37 N Oesterreich .... . 12.- M. Friedr. Wilh.-Hafen Singapur .... . 5.55 N Portugal .... . 10.23 V. (Neu Guinea) . 8.43 N. Suez. . 1.10 N Rumänien .... . 1.- N. Havana. 5.31 V. Swakopmund . . 11.58 V Rußland. . 1. 1 N. Hongkong .... 6.37 N. Sydney. .9.5 3! Schweden .... . 12.— M. Honolulu .... 12.29 V. Tanger. . 10.37 V Schweiz ..... . 11.30 V. Jerusalem .... 1.21 N. Teheran. . 2.26 N Serbien. . 12.- M. Kamerun . 11.39 V. Tobolsk. . 3.33 N Spanien. . 10.45 V- Kanton. 6.33 N. Tunis. . 11.41 V Türkei, westliche . 12— M. Kapstadt. . 12.14 N. Valparaiso.... . 6.13 V Türkei, östliche . - . 1.— N. Kiautschau .... 7. 1 N. Washington ■ . . 5.52 V Ungarn. . 12.- M. Melbourne.... 8.40 N. Aokohama .... . 8.19 N 155