Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Journal
- Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Volume
- 5668 = 1907/08
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 91 (sequence 100)
- Language
- German
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der Kulturgemeinschaft, der Glaubensgemeinschaft, der Stammesgemeinschaft. Soviel vom Staate. Untersuchen wir nun, ob der jüdischen Gesamtheit dieselben Pflichten auferlegt werden müssen als den Staaten. Zunächst wäre festzustellen, ob nicht vielleicht auch für die Juden der Schutz des Heimatsstaates ausreichend sei. Daß dieser nicht genügt, erhellt ohne weiteres aus der Tatsache, daß etwa 80 % aller jüdischen Auswanderer aus solchen Landern kommen, die ihnen nicht einmal den gewöhnlichen Untertanenschutz zuteil werden lassen, (Rußland, Rumänien), geschweige denn einen besonderen Auswandererschutz. Aber auch in den Ländern, in denen die Juden den Schutz der Behörden anrufen könnten (Oesterreich, Galizien), sind die Verhältnisse der jüdischen Auswanderung so eigenartig, daß sie eine besondere Behandlung erfordern. Die staatlichen Behörden sind schlechterdings außerstande, die Aufgaben zu erfüllen. Demgemäß bleibt der jüdischen Gesamtheit nichts anderes übrig, als für ihre Stammesgenossen die Fürsorge selbst in die Hand zu nehmen, um so mehr, als alle Juden, abgesehen von jeder anderen Gemeinschaft, die sie verbindet, in einer ständigen Gefahrgemeinschaft leben, d. h. treten für einen Bruchteil der Juden, und sei es auch nur für den ärmsten Teil der Bevölkerung, Umstande ein, die ihn der nichtjüdischen Bevölkerung mißliebig und verhaßt machen, so ergreift die Gefahr, die daraus entsteht, die gesamte Judenheit. Es ist also nicht von der Hand zu weisen, daß es eine dringende Aufgabe der jüdischen Gesamtheit ist, für den Schutz jüdischer Auswanderer das zu tun, was sonst einem Staatswesen zustehen würde, und es dann zu tun, wenn es auch dem Staate unter gleichen Verhältnissen notwendig erscheint. Das materielle und ideelle Interesse, von dem oben beim Staate die Rede war, gilt noch mehr für die jüdische Gesamtheit. Wie viel Hunderttausende jüdischen Geldes wohl jährlich ausgegeben werden, um jüdische Auswanderer, die wegen mangelnder Informationen und mangelnden Schutzes in Elend geraten sind, vom allerschlimmsten zu retten! Das ideelle Interesse kommt ganz besonders in Betracht, denn Juden, die jortziehen, sind nicht Auswanderer, sondern für uns nur Wanderer. Sie verlassen ihre jeweilige Heimat, aber aus dem Judentum wandern sie nicht aus. 1. Wie greift der Staat ein: Wir übergehen die Auswanderungs- Gesetzgebung, denn Gesetze geben kann die jüdische Gesamtheit nicht, wohl aber kann sie die Fürsorge nachahmen, die der Staat durch seine Auskunftsämter den Auswanderern angedeihen läßt. Solche Aemter wurden errichtet: In England im Jahre 1886, in Belgien im Jahre 1888, in der Schweiz im Jahre 1888, in Deutschland im Jahre 1902. Auch Oesterreich-Ungarn ist zur Zeit dabei, eine ähnliche Einrichtung zu schaffen. Eine solche Auskunftei hat keinen andern Zweck, wie die vom Deutschen Reichstag angenommene Resolution Förster sagt: „als dem Auswanderer, der noch unschlüssig ist, zu sagen, ob es geraten ist, was er vor hat; der Wanderlustige wird über gewisse Länder alles erfahren können und sich schlüssig machen; er wird ferner über das Ziel, das er sich gesteckt hat, einen Entschluß fassen können. Er wird Auskünfte erhalten können über das Klima, über den Arbeitsmarkt, über die Preisverhaltnisse, die Absatzverhältnisse, die Fahrtverhältnisse, die Wege, die er einschlagen kann, und endlich auch darüber, ob es schon Ansiedelungsgesellschaften gibt, denen er sich anvertrauen kann." Als Richtschnur für die deutsche Auskuunftsstelle wurde bestimmt, „die Auskuuftsstelle soll nicht etwa die Auswanderung fördern, sondern von ungeeigneten Zielen ablenken und nach denjenigen Ländern leiten, die dem Auswanderer ein leidliches Fortkommen sichern". In England soll, nach der von der Aufsichtsbehörde gegebenen Weisung, 91