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Illustrirter jüdischer Familienkalender · 1907-01-01 · 5668 = 1907/08 · p. Seite 88

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Illustrirter jüdischer Familienkalender
Volume
5668 = 1907/08
Date
1907-01-01
Page
Seite 88 (sequence 97)
Language
German
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IRI
…/10622931-10623253--294-10623026
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Sie haben an der Grenze Stationen (Kontrollstationen) errichtet, die jeder russische Auswanderer aufsuchen muß. Dort wird festgestellt, ob er den Bedingungen, die das Einwanderungsland stellt, entspricht, ferner, ob er im Besitze der nötigen Schiffskarte und der Mittel für seine Reise ist, und auch ob er den sanitären Vorschriften genügt. Trifft das alles zu, dann kann er seine Reise fortsetzen — gewöhnlich in einem besonderen Auswanderer- Auswandrertype. wagen —, andernfalls wird ihm die Weiterreise nach den Hafenstädten verwehrt. Solche Kontrollftationen an der Grenze sind in Bajohren, Eydtkuhnen, Tilsit Insterburg, Prostken, Jllowo, Ottlotschin, Ostrowo. Für alle, die diese Grenzübergänge nicht benutzen, ist in Ruhleben bei Berlin eine Sammelstelle errichtet, wo mit ihnen die gleiche Prozedur vorgenommen wird wie an der Grenze. Nur solche Auswanderer bleibenvon alledem verschont, die außer einer deutschen Schiffskarte einen ordnungsmäßigen Paß, das ganze nötige Reisegeld und außerdem, soweit sie erwachsen sind, 400 Mark, soweit sie das 10. Jahr nicht überschritten haben, 100 Mark besitzen. Bei Auswanderern, die nicht aus Rußland, sondern aus anderen Ländern (Oesterreich, Rumänien) kommen, gelten im wesentlichen die gleichen Bestimmungen. Für sie existieren in Myslowitz und Ratibor, ferner in Leipzig und in Bingerbrück sogenannte Registrierstationen. Wollen sie die Stationen vermeiden, dann müssen auch sie deutsche Schiffskarten und dieselben Geldmittel haben wie ihre Leidensbrüder aus Rußlandzein Paß dagegen wird von ihnen nicht verlangt. Wird so der Staat durch die Garantien seitens der Schiffahrtsgesellschaften vor Schaden bewahrt, so gewährt er für diesen Nutzen, den er hat, den deutschen Linien auch erhebliche Vorteile. Er räumt ihnen ein, daß Auswanderer mit Schiffskarten anderer Gesellschaften mit ganz geringen Ausnahmen in deutschen Häfen nicht ausgenommen werden. Für die große Menge der unwissenden Emigranten ist dies eine sehr zweischneidige Bestimmung. Es gibt ungefähr 28 große Schiffahrtsgesellschaften, die die Personenbeförderung über den Ozean betrieben. Für den Auswanderer ist eine Schiffskarte eine Schiffskarte. Er sieht sie nicht darauf an, von welcher Linie sie herftammt und glaubt, mit solchen Karten ungehindert fahren zu können. Zu seinem Nachteil muß er in Deutschland erfahren, wie sehr er sich geirrt hat. Trotz Schiffskarte wird ihm der Durchzug durch Deutschland nicht gestattet, er muß an die Grenze zurück. Per Schub wie ein Polizeigefangener wird er zurückgebracht. Der jüdische Auswanderer steht all diesen Vorschriften gegenüber nicht ganz schutzlos da. Nachdem mancherlei Mißstände in den Stationen und Härten bei der Beförderung oder Zurückweisung vorgekommen, und die deutschen Schifffahrtsgesellschaften vom Hilfsverein der Deutschen Juden darauf aufmerksam gemacht worden waren, haben sie in

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