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Illustrirter jüdischer Familienkalender · 1907-01-01 · 5668 = 1907/08 · p. Seite 52

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Journal
Illustrirter jüdischer Familienkalender
Volume
5668 = 1907/08
Date
1907-01-01
Page
Seite 52 (sequence 61)
Language
German
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Ausnahmsweise, z. B. von Schreibunkundigen, können sie dort mündlich zu Protokoll erklärt werden. _ Einen Bescheid erhalten nur diejenigen Bittsteller, deren Gesuchen stattgegeben ist. ES bestehen bei der Armenkommission verschiedene Ausschüsse, welche besondere Arten der Armenpflege selbständig ausüben: 1. Ausschuß für verschämte Arme. 2. Ausschuß für Mazzoth-Verteilung. Meldungen persönlich im Bureau der Armenkommission, und zwar ungefähr vier Wochen vor dem Feste an den durch Anschlag im Bureau bekannt gemachten Tagen. 3. Jahrzeit- und Stiftungsausschuß. Es liegt ihm ob, die stiftungsmäßigen gottesdienstlichen Verrichtungen anzuordnen und die Ausführung der von den Wohltätern für ihre Spenden getroffenen Bestimmungen zu überwachen. 4. Ausschuß zur Speisung von Gefangenen. Hat für die rituelle Speisung in Haft befindlicher Glaubensgenossen zu sorgen, soweit dies behördlicherseits zugelaffen wird. 4. ist jetzt mit 2. vereinigt. B. Fürsorge-Kommission. Ihre Fürsorge erstreckt sich auf entlassene Straf- und Untersuchungsgefangene, auf die Familien der Inhaftierten und auf verwahrloste Kinder. Die Strafgefangenen erhalten bei ihrer Entlassung etzent. Kleidungsstücke und Handwerkszeug für die erste Zeit, Schlafstelle und Speisemarken für die jüdische Volksküche. Dann besonders Verschaffung geeigneter Beschäftigung. Für jeden Entlassenen wird ein Pfleger ernannt, an den er sich mit allen seinen Anliegen zu wenden hat, und der ihn auch nach der Unterbringung in diskreter Weise kontrolliert. Es werden auch Pfleglinge an auswärtige Arbeitsstätten oder in ihre Heimat befördert, jugendliche in Lehrstellen untergebracht. Für jede Familie eines Inhaftierten, die sich an die Kommission wendet, wird gleichfalls ein Pfleger bestellt. Die Kommision unterstützt die Ehefrauen bei Unterbringung der Kinder in Lehr- und andere Stellen und sucht bei langjährigen Freiheitsstrafen der Ehemänner die Frauen in den Stand zu setzen, sich und die Kinder selbst zu ernähren. Kinder, die verwahrlost sind, oder bei denen Verwahrlosung zu befürchten ist, werden in Erziehungsanstalten oder in geeigneten Familien untergebracht. Meldungen für die Fürsorge-Kommission sind mündlich oder schriftlich im Bureau, 0. 2, Rosenstr. 2—4 anzubringen; Straf- und Unter* suchungsgefangene können sich der Vermittelung des jüdischen Seelsorgers der betreffenden Anstalt bedienen. C. Waisen-Kommission. Für die Tätigkeit der Kommission sind die gleichen Grundsätze gültig wie für die städtische Waisenverwaltung. Die Mutter ist gehalten, für eins ihrer Kinder selbst zu sorgen; wenn dieselbe jedoch durch Kränklichkeit in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt oder gehindert ist, wird bei Bemessung der Unterstützung Rücksicht genommen._ Professor Mendel, gest. 29. Juni 1907. Die Kinder werden teils bei Pflegeeltern untergebracht, teils bei den Müttern gegen ein monatliches Pflegegeld belassen. Extrafonds für entlassene Waisenmädchen ca. 5OOO0M. D. Kommission zur Unterstützung hilfsbedürftiger durchreisender Juden. Diese zur Bekämpfung der Wanderbettelei eingesetzte Kommission erhält ihre Mittel ausschließlich von der Gemeinde. Sitzungen jeden Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 11-12, C. 2, Rosenstr. 2—4. , Die Kommission beförd.ert unbemittelte Durchreisende nach ihrer Heimat oder nach Orten, an denen sie nachweislich Unterkommen oder Beschäftigung haben. Meldungen müssen mindestens eine Stunde vor Beginn der Sitzung persönlich im Bureau erfolgen. Im Falle der Bewilligung des Gesuches wird der Bittsteller durch einen Beamten der Kommission zur Bahn befördert. Er erhält dort das Eisenbahnbillet und ein Zehrgeld. Erforderlichenfalls werden auch Kleidungsstücke gewährt. 52

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