Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Journal
- Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Volume
- 5668 = 1907/08
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
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Die IDoljlfaiirtseinricbtungen ber jüdischen öemeinbe zu Berlin*) (Bei dieser Zusammenstellung sind besonders benutzt worden: 1. Die Wohlfahrtseinrichtungen Berlins und seiner Vororte. III. Ausl. Verl. Julius Springer, Berlin. 2. Die Wohlfahrtseinrichtungen für jüd. Hilfsbedürftige. Herausgegeben von der Armenkommission der jüdischen : Gemeinde.) A. Armen-Kommissioir. Bureau: C. 2, Rosenstr. 2—4. Vorsitzender Dr. Feilchenfeld. Der Vors, kann in dringenden Fällen ohne vorhergegangene Untersuchung Unterstützungen bis 20 M. bewilligen. Beträge, welche 30 M. übersteigen, sind vom Plenum zu bewilligen. Die Armen-Kommission gewährt: 1. Einmalige Unterstützungen, 2. Laufende Unterstützungen und zwar a) auf bestimmte Zeit, b) auf unbestimmte Zeit. Unterstützungen auf bestimmte Zeit dürfen nur auf längstens sechs Monate bewilligt werden. In der Regel sollen Unterstützungen nur solchen Personen gewährt werden, welche seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in Berlin wohnen, Ausnahmen können nur auf besondere Anordnungen von Geschenkgebern und in dringenden Fällen gemacht werden. Laufende Unterstützungen werden eingestellt, solange der Unterstützte in geschlossener Pflege ist; über die Fortzahlung laufender Unterstützungen auf unbestimmte Zeit ist alljährlich neu zu beschließen. Einmalige Unterstützungen werden gewährt zur Beseitigung oder Linderung eines augenblicklichen Notstandes. Höhe derselben nach keiner Richtung begrenzt, der geringste Betrag in der Regel IO M. Wenn begründete Aussicht vorhanden ist, daß der Bittsteller durch die Unterstützung in den Stand gesetzt wird, sich in Zukunft selbst zu ernähren, werden auch erheblichere Beträge bewilligt. Laufende Unterstützungen erhalten nur solche Personen, welche dauernd oder doch für längere Zeit erwerbsunfähig sind. Die Unterstützung wird entweder auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit bewilligt. Letzterenfalls gilt sie als bis zum Schlüsse des Etatsjahres (31. März) gewährt, bei welchem über die Fortgewähruug beschlossen wird, ohne daß es eines neuen Gesuchs bedarf. Auch die Höhe der laufenden Unterstützungen ist nicht begrenzt. Die Armenkommission gewährt auch Kranken Unterstützungen zu Badereisen und Landaufenthalten, wenn der zu Unterstützende nach ärztlichem Gutachten voraussichtlich geheilt werden und nach Wiederherstellung imstande sein wird, sich selbst zu ernähren. Bei allen Unterstützungen wird davon ausgegangen, daß die Armenpflege der jüdischen Gemeinde nicht die öffentliche Armenpflege ersetzen, sondern sie ergänzen soll. Die Mitglieder der Kommission sollen sich in möglichst genauer Kenntnis der Verhältnisse der Unterstützten erhalten. Sie dürfen bei der Ermittlung bei Notständen, die sofortige Abhilfe erheischen, sofort eine Unterstützung bis zu IO M. gewähren, jedoch ist der Abteilung behufs Entlastung Bericht davon zu erstatten. Der Armenkommission stehen für ihre Zwecke zur Verfügung: 1. Die Zinsen des eisernen Fonds und der von ihr verwalteten Spezialstiftungen; 2. Die eingehenden Geschenke, Vermächtnisse usw.; 3. Die regelmäßigen Beiträge und 4. die Zuschüsse der Gemeinde. Die Unterstützungsgesuche sind in der Regel schriftlich im Bureau einzureichen. *) Trotzdem wir ungefähr 250 Fragebogen an die Vorsitzenden der einzelnen Vereine gerichtet, hat uns nur ein Teil derselben unsere Arbeit durch Einsendung ihrer Jahresberichte rc. erleichtert. Es ist daher nicht zu verwundern, daß sich hier und da Ungenauigkeiten, Unvollkommenheiten 2c. ergaben. Wir richten daher an dieser Stelle an alle jüdischen Vereinsvorsitzenden die dringende Bitte, uns auf alle Mängel uud Unrichtigkeiten dieser Vereinsrubrik auch im Interesse der Vereine selbst hinzuweisen, damit dieselben bei der Herausgabe des nächstjährigen Kalenders ergänzt resp. berichtigt werden können. Verlag Lurt Wigand, Berlin-Wilmersdors, Kaiserplatz 15. 4* 51