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Ha- Meʾasef · 1794-08-01 · Erste Zugabe. August 1794. · p. Seite 24

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Journal
Ha- Meʾasef
Volume
כרך השביעי (1794) (1794)
Issue
Erste Zugabe. August 1794.
Date
1794-08-01
Page
Seite 24 (sequence 24)
Language
Hebrew, German
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k) Jene, die sich einmal losgekauft haben *) können bei einer folgenden Stellung nicht mehr zur Stellung gerechnet werden: weil sie sich ihrer persönlichen Dienstpflicht schon entledigt haben, und nicht zwei Personen vorstellen können. Sie müssen daher aus der Cathegorie der Diensttaug-- lichen gelöscht werden. < b) Unterliegt es keiner Bedenklichkeit, daß bei der Conscriptions-Revision der Juden ein von ihrer Judenschaft gewählter Deputirter zum Vortrag seiner Erinnerungen zugelassen werde." *) Das Loskaufungs-Prämmm ist auf 140 Kaisergulden festgesetzt, das also nur dem Reichen zu gut kommen kann; der Arme muß sich in Person stellen. Aber auch der Reiche, der sich ielbst stellen will/ kann nach kaiserlichem Befehl unter keinerlei Vorwand abgewres sen, und zur Erlegung des Geldeö gezwungen werden»

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