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Ha- Meʾasef · 1794-08-01 · Erste Zugabe. August 1794. · p. Seite 23

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Journal
Ha- Meʾasef
Volume
כרך השביעי (1794) (1794)
Issue
Erste Zugabe. August 1794.
Date
1794-08-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
Hebrew, German
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.her Recrulens Stellung fand Statt; so daß selbst die Rabbiner mit unter den Enrollements-Listen ausgezeichnet wurden. Hierüber nun beschwerte sich die jüdische Gemeinde bei dem Kaiser, worauf ein höchstes Hofdecret vom 28sten December 179z erschien, woraus ich Ihnen folgendes ausziehe. - Die Juden sind auch nicht in der Anwendung ^Les Confcription-Systems'harter zu halten, als .die Christen. Es ist also ganz richtig, daß bei der Reluition, nach welcher die Ausschreibung auf als le Werbbezirke berechnet wird, die Bestimmung ׳Lee diensttauglichen Zahl, nach welcher alsdann 'die Repartitiön und die Aushebung geschieht, ge- ׳ setzmäßig geschehe. Hieraus erfolgt: . s) .Daß diejenigen, die bei den Christen auch im Kriege als exempr betrachtet werden, auch bei den Juden unter die zu andern Graatsnothdurften anwendbare Lolonne geschrieben werden. b) Juden die in öffentlichen Aemtern stehen, sind daher exempr. c) Die angesehensten Familien-Vater, ebenso 6) die ältesten Söhne und Gewerbnachfolger, können nur in so, fern exem'pt seyn, als diese exem׳• ption in Kriegszeiten bei christlichen Familien im Werbbezirk zugelassen werden kann. , e) Wenn bei den Christen die angesehensten Familien-Vater, Tagelöhner, ja sogar Häusler, nicht Mehr verschont werden können, so müssen sich dieses auch die Juden gefallen lassen. f) Juden, die mit augenscheinlichen Leibess gebrechen behaftet sind, die sie zu jeder Gattung von Militärdienst untauglich machen, können eben so wenig, als die Christen von dieser Art, in den Lolonnen der Feuergewehre und zum Fuhrwesen conügnirr, und daher auch nicht zur Stels , lung angttragen werden»

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