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346 6 Von dieser Grundlage aus werden die Ziele der Palästina-Politik näher untersucht. Zunächst die Aufgabe der Errichtung des Nationalheims. Die Regierung gibt zu diesem Begriff eine negative Erläuterung, indem Shiels sich mehrfach gegen die Ansicht wendet, daß darunter ein jüdischer Staat zu verstehen sei. … Aber im Mandat sei nicht von einem Judenstaat, sondern von einem jüdischen Nationalheim in Palästina die Rede.48) Damit wird aber der Gedanke des Nationalheimes als solcher keineswegs abgelehnt. In seiner Eröffnungsrede erklärt Shiels, daß die Ausführung der vom Mandat vorgeschriebenen Politik die Errichtung eines Nationalheimes für das jüdische Volk in Palästina bedeute, und daß man von dieser Politik keineswegs abweichen wolle.49) Diese Erklärung wird mit dem Zusatz wiederholt, daß die Regierung sich auch in Zukunft, trotz der Opposition der Araber, mit Eifer der Errichtung des Nationalheimes widmen würde.5V) Einen besonderen Wert erhalten diese Erklärungen dadurch, daß sie mit dem Anerkenntnis der Bedeutung der Einwanderung für diese Politik verbunden werden.
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der jüdischen Bestrebungen und Leistungen ein starkes Bekenntnis 347 zur Sache des jüdischen Volkes in Palästina. In einem gewissen Gegensatz zu der hier zum Ausdruck gebrachten Stimmung steht der Satz in den Bemerkungen der Regierung zum Bericht der Kommission, es sei nicht Aufgabe der Regierung, das jüdische Nationalheim zu errichten, das sei die Funktion der von den Juden geleiteten Jewish Agency; die Regierung sei verantwortlich dafür, daß ... und nun wird der bekannte Text des Art. 2 aufgezählt. 51) Dieser unzulängliche Versuch, die Bedeutung der Verpflichtung zur Errichtung des Nationalheimes abzuschwächen, ist wohl vor allem ein Beweis des Aergers über den Verlauf der Verhandlungen der Mandatkommission. … Er fügt hinzu: die Politik der Mandatarmacht könne nur dann mit Recht kritisiert werden, wenn sie etwa die Absicht hätte, das Nationalheim im Zustande seiner gegenwärtigen Entwicklung zu kristallisieren.55) Damit wird die Auffassung, daß das Nationalheim mehr oder weniger auf den gegenwärtigen Umfang der jüdischen Siedlung in Palästina zu begrenzen sei, als unzulässig und unvereinbar mit dem Mandat abgelehnt. Uebrigens scheint auch Shiels diese Auffassung der Kommission zu teilen, wenn er auf die Frage des Vorsitzenden Theodoli, ob die Mandatarmacht eine Vorstellung davon hätte, wann das Nationalheim als errichtet zu 51) Seite 152. 52) Seite 144 ff. 53) Seite 87 f. 54) Seite 116. 55) Seite 145.
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Dieser Vorstoß gegen das von der Regierung angekündigte Verfahren wird von Orts tadelnd zur Sprache gebracht.73) Die Suspendierung der Zertifikate begegnet allgemeiner Kritik: die Juden müßten sie als Konzession an die Araber und als Unterdrückung jeder Garantie für die Zukunft .auffassen, sie sollte daher schleunigst noch vor dem Simpson-Bericht aufgehoben werden (Merlin).74) Die hier vorgenommene Beschränkung der Einwanderung beruhe auf politischen Erwägungen, eine Beschränkung aus solchem Grund sei unvereinbar mit dem Mandat und bilde eine Quelle von Unruhen in Palästina (Rappard).75) Die Araber, fügt Rappard hinzu, wären nur aus politischen Gründen gegen die Einwanderung — um die Juden nicht stark werden izu lassen — aber nur eine Beschränkung der Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen sei zu billigen, wenn dabei das notwendige Auf und Ab des Einwande- 68) Seite 97. 69) Seite 61. ™) Seite 93. 71) Seite 63 f. 72) Seite $4. 73) Seite 47, 62. 74 Seite 53. 75) Seite 56.
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Auf Rappards Frage, ob die Araber diese Wirkung nicht anerkannten, antwortet Luke, daß das nur zum Teil zutreffe, während andere dem bei gewissen orientalischen Völkern herrschenden Ideal f olgten, sich lieber schlecht von eigenen Leuten, als gut von Außenseitern (outsiders) regieren zu lassen.88) Die Kommission teilt diese Resignation nicht, begründet vielmehr mit der Möglichkeit einer fördernden Wirkung des einen Teiles der Bevölkerung auf den anderen eine optimistische Ansicht bezüglich der künftigen politischen Gestaltung, wie der bemerkenswerte Schlußsatz ihres Berichtes ergibt: das Mandatsystem sei besonders geeignet, aus Palästina eine politische Einheit nach dem Muster vieler anderer Staatsvölker zu machen, die die Wurzel ihrer Lebenskraft in ihrer gemischten Zusammensetzung gefunden hätten.89) Aus diesem programmatischen Satz ergibt sich, daß die Form des zweinationalen Staates als das Ziel palästinensischer Staatspolitik und als konsequente Entwicklung der mit dem Mandat begründeten Regierungsform anzustreben ist. 9.
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Können die beiden Aufgaben des Mandats, die Aufgabe für das jüdische Volk und die Aufgabe für die Landbevölkerung, zusammen und nebeneinander gelöst werden? Das ist die große Frage der Palästina-Politik. Die Schwierigkeiten, die sich aus dem Nebeneinander dieser beiden Aufgaben ergeben, werden von der Regierung in ihren Bemerkungen zum Bericht der Mandatskommission mit großer Heftigkeit betont — sie hat sie sich auch bei der Annahme des Berichtes vom Rat des Völkerbundes bestätigen lassen — aber sie werden auch von der Kommission keineswegs 90) Seite 48.
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Sie führten notwendigerweise zu einer politischen Krise, deren eigentlicher Inhalt von Anfang an die Frage war, ob die Inhaber der Macht über Palästina auch in Zukunft von der Vereinbarkeit beider Aufgaben des Mandates ausgehen oder etwa ihre Ünvereinbarkeit feststellen und auf dieser Grundlage zu einer neuen Palästina-Politik übergehen würden.
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In seinem Interesse müsse die Regierung jeden Eindruck von Parteilichkeit im Kampfe der Nationen vermeiden.116) In seiner Schlußrede betonte er nochmals die fundamentale Bedeutung der Verständigung: Alle Verbesserungen der Verwaltung würden allein nichts ausrichten, wenn es nicht zu irgendeiner Cooperation zwischen den beiden Völkern komme.117) 13. Die Kommission hat in dieser Palästina-Tagung wieder einmal gezeigt, mit welchem Ernst sie ihre Kontrollfunktion ausübt. Die Scheu vor der Souveränität, die manche früher als ein Hindernis für eine wirksame Ausübung der Mandatskontrolle des Völkerbundes ansahen, ist in der Mandatskommission gründlich überwunden.
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Institut für Altertumswissenschaft in Jerusalem‘6, Zelts ehr. d. Dt. Palästina-Vereins 1914, S. 136, vgl. S. 374.
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