1887-07-22 · N° 30. (22.7.1887) · p. Seite 117
…rückliche Bewilligung niemals dahin zurückkehren. Sollte einer der bezeichneten Uebelthäter nach Ablauf dieser Frist in Andernach zurüokbleiben oder ohne unsere Erlaubniss dahin zurückkommen, so werden Schultheiss, Schöffen und Vorsteher denselben g…