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…nd Karpathorußland das ungarische. Nach Magnus soll 'auch für das ehemalige deutsche Gebiet (Hultschiner Land und Kreis Leobschütz) mit einer Anwendung des österreichischen Rechtes zu rechnen sein. ■■>. . _ ■ . . r~ . ■■ *' ■ ■•'—■' .... ' : Türkei ,…
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…und Karpathorußland das ungarische. Nach Magnus soll auch für das ehemalige deutsche Gebiet (Hultschiner Land und Kreis Leobschütz) mit einer Anwendung des österreichischen Rechtes zu rechnen sein. Türkei Nach Art. 3 des Gesetzes vom 28. Mai 1928 in …