-
Bei der tion wird eine Hachschara vhn 2 Jahren gef!) langt, daß jüdische Instanzen die notwendige^ ergreifen, um den Umfang der .Hachschara waS nur möglich ist, wenn entweder durch T kibbuzischen Hachschara oder j durch Crweitennr die dem Hachschara-Werk zur Verfügung st sprechende längere Hachscharg-Zeit gewährleist sollen alle rwtwendigen Maßnahmen ergriff^ die 5)achschara-Stellen zu sichern. Die Hachschara soll bis zur Alija dauern. Die schara wird als bestehende Einrichtung bestäsi chaluz soll sich bemühen, auch sür die Schul kommenden Frühjahrs Aufnahmemöglichkeiten schaftlicher und handwerklicher KollektivauSbi D/e zweite Vee^„,_ Ißio die so eindrucksvolle Ausführung des Shakes >eare-Luftspicls „Ibas ihr wollt", so bildete auch der am 16.