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Bibliographische Ueborsicht. 285 Hebräische Zeitschrift mit Beiträgen von: J. 1). Eisenstein, Dr. Kohut, M. Reichersokn, Halberstam, Epstein, Dr. Levysohn, M. Friedmann, A. D. Dubsewitz, J. L. Sosnitz, J. Reiffmann, A. Ch. Rosenberg, Dalitz…
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…itisch redigirter u. vocalisirter Text, nebst Uehersetzg., Varianten, Anmertgn., Erklärgn. u. e. ausführl. Einleitg. y. Lazarus Goldschmidt, Frankfurt a./M., J. Kaufmann 1894 100 SS. 8. [Besprechung v. Abr. Epstein, Jahrg. XXXIX, S. 46 ff. 134 ff.] ירושלים. J…
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…sehen zu haben, warum sollte ich nicht Jellinek citieren dürfen, dessen Ausführungen ich nur vergessen habe! - Ein Herr Lazarus Goldschmidt will dem brünstigen Begehren unserer Feinde und dem ehrlichen Verlangen vieler Glaubensgenossen nachgeben und den ganze…
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…den Platz für noch einige Randbemerkungen einzuräumen, um eine gegen mich erhobene falsche Anklage zurfickzuweisen. ׳ ־ Lazarus Goldschmidt hat nämlich in einer Broschüre*) unter dem Titel: ״Die Recension des Herrn Dr. D. Hoffmann über meine Talmud-Ausgabe im…
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…ier liegt das Judentum begraben." N.-Z. lVochen-Lhronik. Berlin, den 29. April. — Die babylonische Verwirrung, die Herr Lazarus Goldschmidt durch seine „Uebersetzung" im Babylonischen Talmud anzurichten droht, wird auch in der Franks. Ztg. gebührend beleuchte…
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… das Gesicht des Bedürftigen ״wie das Erhabene״ verändert wird!! Dieser Einwand ist, wie man sieht, unwiderlegbar. Doch Lazarus Goldschmidt weiss sich zu helfen. Er bezieht meinen Ein wand auf das ״wie das Erhabene“ auf derselben Seite Zeile 1, und er kann mi…
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…lich erscheinende Abbreviaturzeichen abgedruckt. Um diesen meinen nur allzu berechtigten Vorwurl zu ״wider-• legenw hat Lazarus Goldschmidt eine originelle Fälschung vorgenommen. Den Satz: ״Dadurch ist Note 18 ganz unverständlich“ stellt er so dar, als hätte …
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…klärung״ als ״schwerlich richtig״ bezeichnet (eine Bemerkung, die L. G. nicht verstand oder nicht verstehen wollte)* *) Lazarus Goldschmidt weiss auf meinen Einwand, dass er *) Die Erkl. als Imperativ ist m. E. nicht an allen Stellen zulässig; vielmehr ist es…